REACH-Umsetzung erlaubt keine Pause
Weiterer Meilenstein der europäischen Chemikalienverordnung erreicht
Dr. Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer für Wissenschaft, Technik und Umwelt, sagt: „Die Arbeitslast für die Unternehmen und der Zeitdruck waren in der zweiten Registrierungsphase von REACH besonders für den Mittelstand enorm. Bei der gemeinsamen Einreichung von Stoffdaten haben deutsche Betriebe erneut eine Führungsrolle übernommen. Knapp jedes vierte Registrierungsdossier stammt bisher aus Deutschland. Das zeigt, wie ernst die Betriebe hierzulande ihre Verantwortung nehmen.“ Seit dem Beginn der REACH-Umsetzung wurden bisher mehr als 32.000 Registrierungen für fast 6.500 verschiedene Stoffe aus ganz Europa bei der ECHA eingereicht. Davon kamen bislang mehr als 8.000 Registrierungen für mehr als 3.500 verschiedene Stoffe aus Deutschland.
REACH erlaubt den Chemieunternehmen weiterhin keine Pause. Die Betriebe müssen nun zügig die Arbeit für die Registrierungen der dritten Phase starten und bis 31. Mai 2018 Spezialchemikalien und kostensensible Stoffe mit jährlichen Herstellungs- und Importmengen von 1 bis 100 Tonnen bei der ECHA registrieren. Romanowski sagt: „In dieser REACH-Phase ist der Chemie-Mittelstand wieder besonders stark gefordert. Die Registrierungskosten bei Chemikalien mit kleinen Herstellungsmengen sind im Verhältnis zum jeweiligen Umsatz relativ hoch.“ Mit rund 93 Prozent zählen die weitaus meisten der über 2.000 Chemiebetriebe hierzulande zum Mittelstand.
Für die weitere REACH-Umsetzung fordert der VCI-Geschäftsführer daher mehr Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Er knüpft dabei an eine Warnung der EU-Kommission an, dass die REACH-Folgen für KMU abgemildert werden müssten. Zum gleichen Ergebnis ist eine Untersuchung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) in Deutschland gekommen. Romanowski sagt: „Die Chemie-Mittelständler benötigen direkte Ansprechpartner bei der Chemikalienagentur ECHA. Außerdem sind vereinfachte, auf das kleinere Mengenband zugeschnittene Informationen und Einreichungsmöglichkeiten nötig – zum Beispiel in Form einer Online-Registrierung.“
Ein weiterer schwieriger Punkt ist laut Romanowski die Kommunikation in der Produktkette mit dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt. In mehreren von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studien habe sich gezeigt, dass diese Sicherheitsdatenblätter als zu umfangreich und zu unverständlich betrachtet werden – sowohl von deren Erstellern als auch von Anwendern. „Industrie und Behörden sollten gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen. Es muss primär darum gehen, das Vorgehen beim Sicherheitsdatenblatt zu vereinfachen und zu harmonisieren, um es auch für KMU handhabbar zu machen“, so der VCI-Geschäftsführer.
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