Schimmelpilzgifte in Lebensmitteln - eine Bilanz für 2012
Mykotoxine sind sekundäre Stoffwechselprodukte von niederen Pilzen (Schimmelpilzen), die bereits in sehr niedrigen Konzentrationen bei Mensch und Tier Vergiftungen hervorrufen können. Auf Grund ihrer chronischen Toxizität bleiben diese schädlichen Wirkungen häufig verborgen. Im Hinblick auf einen vorbeugenden Verbraucherschutz wurden daher für diese Toxine EU-weit geltende Höchstmengen in Lebensmitteln festgelegt. Diese Höchstmengen werden durch die national in Deutschland geltende Kontaminanten-VO ergänzt.
Erfahrungsgemäß treten in den einzelnen Lebensmitteln nur bestimmte Mykotoxine auf, sodass sich typische Matrix-Mykotoxin-Kombinationen ergeben.
Im Folgenden werden die wichtigsten Fälle von Höchstmengen-Überschreitungen beschrieben.
Aflatoxine
Diese Toxine treten hauptsächlich in Importlebensmitteln auf, die aus feuchtwarmen Klimaregionen stammen. Die höchsten Aflatoxingehalte wiesen wie erwartet die „alten Bekannten“ Trockenfeigen, Pistazien und Muskatnuss auf.
Die Aflatoxinhöchstmengen für Trockenfeigen wurden im Rahmen der Harmonisierung in der EU Ende 2012 deutlich angehoben. In einer Probe betrug die Summe der ermittelten Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 das 3-fache der rechtlich neu festgelegten Höchstmenge von 10 µg/kg. Diese Probe wies zudem einen Ochratoxin A-Gehalt von 11 µg/kg auf, der über der in Deutschland geltenden Höchstmenge von 8 µg/kg lag.
Problematisch ist die sehr inhomogene Verteilung der Aflatoxine in grobstückiger Ware wie gerade Trockenfeigen. So kann die Gegenwart einzelner hoch belasteter Früchte zur Verkehrsunfähigkeit einer großen Warenmenge führen. Trotz guter Eigenkontrolle der Hersteller oder Importeure sowie amtlicher Importkontrolle und risikoorientierter Probenanforderung von Seiten der Überwachung kann daher nicht mit absoluter Sicherheit garantiert werden, dass den Verbraucher nur unbelastete Ware oder Ware mit Gehalten unter den rechtlich festgelegten Höchstmengen erreicht.
Die Auswertung der RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed)-Meldungen des Europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel im letzten Quartal 2012 ergab eine hohe Anzahl (ca. 80) an Zurückweisungen von türkischen Trockenfeigen hinsichtlich Aflatoxinbelastungen. Trockenfeigen wiesen in diesem Zeitraum somit ein erhöhtes Mykotoxinproblem auf.
Die höchsten Aflatoxingehalte, die 2012 in einem Lebensmittel in Baden-Württemberg festgestellt worden sind, wies eine Probe Pistazien aus dem Iran auf. Der Aflatoxin B1-Gehalt betrug das 35-fache der EU-weit geltenden Höchstmenge von 8 µg/kg, die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 das 30-fache der Höchstmenge von 10 µg/kg.
Bei Gewürzen fielen 3 Proben Muskatnuss und eine Probe Ingwer auf. Eine Probe Muskatnuss wies einen Aflatoxin B1-Gehalt von 21 µg/kg auf und einen Gehalt an der Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 von 24 µg/kg, bei einer Höchstmenge von 5 µg/kg bzw. 10 µg/kg.
Zwei Proben bittere Aprikosenkerne, ein Nischenprodukt, das mit gesundheitsbezogenen (!) Angaben in den Verkehr gebracht wird, wiesen neben hohen Blausäuregehalten ebenfalls sehr hohe Aflatoxingehalte auf.
Der Aflatoxin B1-Gehalt betrug das 20- bzw. 27-fache der geltenden Höchstmenge von 8,0 µg/kg, der Gehalt der Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 das 25- bzw. 37-fache der Höchstmenge von 10,0 µg/kg.
Das BfR hält in seiner Stellungnahme vom Mai 2007 den Verzehr bitterer Aprikosenkerne auf Grund ihres hohen Blausäuregehaltes generell für gesundheitlich bedenklich.
Ochratoxin A
Eine Probe Weizenkörner wies einen Ochratoxin A-Gehalt über der EU-Höchstmenge von 3 µg/kg auf. In einer Probe Mini-Trockenfeigen lag der Gehalt an diesem Schimmelpilzgift mit 11 µg/kg über der in Deutschland geltenden Höchstmenge von 8 µg/kg.
Fusarientoxine
Eine Probe unverarbeiteter Weizen enthielt das Mykotoxin Deoxynivalenol, das innerhalb der Fusarientoxine zur Gruppe der Trichothecene zählt. Mit 2 073 µg/kg liegt dieser Toxin-Gehalt deutlich über der für unverarbeitetes Getreide geltenden Höchstmenge von 1250 µg/kg.
Fazit
Die im Jahre 2012 untersuchten Proben entsprechen überwiegend den Rechtsvorschriften. Bei Mykotoxinen besteht jedoch das grundsätzliche Problem, dass ihr Vorkommen in Lebensmitteln nicht steuerbar ist, da ihr Auftreten überwiegend von äußeren Faktoren wie Witterung, Klima und von den Lagerungsbedingungen abhängig ist, wie das Beispiel der Trockenfeigen im Jahre 2012 zeigt.
Auf Grund der sehr hohen Toxizität der Mykotoxine sind regelmäßige Untersuchungen zum vorbeugenden Verbraucherschutz unverzichtbar und werden gezielt stichprobenartig fortgeführt.