CLP: Gefahrstoffverordnung auch bei neuer Kennzeichnung sicher anwenden
BAuA-Handlungshilfe übersetzt „altes Recht“ in CLP-Verordnung
Die Handlungshilfe der BAuA ermöglicht dem Anwender, schnell und unkompliziert zu prüfen, ob die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches nach den Vorgaben der CLP-Verordnung Rechtsfolgen für ihn hat. Darüber hinaus weist die Handlungshilfe auf einige weitere Konsequenzen hin, die sich aus der Umstellung von alter zu neuer Einstufung und Kennzeichnung ergeben.
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