Gefährliche Stoffe: Störfallrecht wird an neue Entwicklungen angepasst
Bundeskabinett beschließt Entwürfe zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie
Das beschlossene Regelungspaket beinhaltet Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Er enthält die notwendigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe und Vorgaben zum Gerichtszugang. Vorgesehen sind dazu im Kern Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, aber auch des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes.
Weiterer Bestandteil des Regelungspakets ist der Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Sie enthält die notwendigen Regelungen in Bezug auf die Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben. Vorgesehen sind vor allem Änderungen der Störfall-Verordnung und weiterhin geringfügige Änderungen der Verordnung über das Genehmigungsverfahren.
Diese europäische Regelung hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der Überschreitung dieser Frist hatte die europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Nach der Kabinettsentscheidung kann nun das parlamentarische Verfahren zum Umsetzungsgesetz eingeleitet werden. Es soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass eine Klageerhebung in dem von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren vermieden werden kann.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Ab sofort nichts mehr verpassen: Unser Newsletter für die chemische Industrie, Analytik, Labor und Prozess bringt Sie jeden Dienstag und Donnerstag auf den neuesten Stand. Aktuelle Branchen-News, Produkt-Highlights und Innovationen - kompakt und verständlich in Ihrem Posteingang. Von uns recherchiert, damit Sie es nicht tun müssen.