Freier Zugang zu wissenschaftlichen Informationen
BAM, BGR und PTB unterzeichnen "Berliner Erklärung"
Die Berliner Erklärung geht auf eine von der Max-Planck-Gesellschaft im Jahr 2003 ausgerichtete Konferenz zurück: "Conference on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities". Ergebnis dieser Konferenz war eben jene Berliner Erklärung, die mittlerweile von vielen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und Universitäten unterzeichnet wurde. Die Unterzeichner verpflichten sich, ihre wissenschaftlichen Manuskripte in Datenbanken abzulegen und via Internet frei zugänglich zu machen. Handelt es sich um Aufsätze, die zunächst in Printform in einer Fachzeitschrift erscheinen, soll die kostenfreie Internetversion nach einer Karenzzeit von typischerweise 6 Monaten nach Erstveröffentlichung freigeschaltet werden. Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichner, die für die Veröffentlichung in reinen "Open-Access"-Zeitschriften geforderten Gebühren für ihre Autoren zu zahlen und die Autoren bei jeder Art der "Open-Access"-Veröffentlichung zu unterstützen.
Wie sich das wissenschaftliche Publikationswesen durch solche Maßnahmen verändern wird, kann in der gegenwärtigen Situation nur erahnt werden. Sicher ist, dass der Druck auf die Fachverlage zunehmen wird, zumal diese in mehrfacher Hinsicht mit den Wissenschaftlern verbunden sind. So liefern die Wissenschaftler als Autoren die druckreif aufbereiteten Manuskripte, im sogenannte "peer-review"-Prozess begutachten sie die an die Verlage zur Veröffentlichung eingereichten Manuskripte anderer Autoren und als Mit-Herausgeber von Zeitschriften übernehmen sie koordinierende und redigierende Aufgaben für den Verlag. Die Verlage sind somit eng mit eben den Wissenschaftlern verbunden, die sich nun, im Zuge der Open-Access-Bewegung, publizistisch emanzipieren.
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