Malachitgrün als Umweltkontaminante identifiziert
BfR-Studie liefert weltweit erste Hinweise auf Hintergrundbelastung von Abwässern und kommunalen Gewässern
Angesichts dieser Situation wird darüber nachgedacht, ob das Prinzip der Nulltoleranz bei freilebenden Speisefischen aus Binnengewässern derzeit sinnvoll angewendet werden kann. "Unabhängig davon sollte die Belastung mit Malachitgrün minimiert werden", sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. "Bei Fischen aus Aquakulturen befürworten wir die Beibehaltung des Nulltoleranz-Prinzips. Da sie unter kontrollierten Bedingungen gehalten werden, ist der Nachweis von Malachitgrün in derartigen Proben immer auch als Hinweis auf einen möglichen illegalen Einsatz des Tierarzneimittels zu werten".
Malachitgrün ist ein Triphenylmethanfarbstoff. Er wurde bzw. wird sowohl als Farbstoff zur Färbung von synthetischen Fasern und von Seide eingesetzt als auch zum Färben von Leder und Papierprodukten. In der forensischen Medizin dient Malachitgrün zum Nachweis von Blutspuren. Außerdem wird der Stoff als Tierarzneimittel zur Behandlung von Zierfischen und Zierfischeiern gegen Parasiten, Pilzbefall und bakterielle Infektionen angewandt. Der Stoff steht im begründeten Verdacht, das Erbgut zu schädigen und Krebs auszulösen. Eine tägliche tolerierbare Aufnahmemenge kann bei solchen Stoffen nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft nicht abgeleitet werden.
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