EU-Kartellverfahren gegen Akzo Nobel und Konkurrenten
(dpa) Der niederländische Chemiekonzern Akzo Nobel und Konkurrenten sollen den freien Wettbewerb in der EU bei sogenannten Hitzestabilisatoren behindert haben. Diese werden Kunststoffprodukten wie beispielsweise Verpackungen, Kreditkarten, Flaschen,Bodenbelägen oder Kunstleder für einen verbesserten Wärmewiderstand hinzugefügt. Die EU-Kommission bestätigte am Montag in Brüssel, dass sie Kartellverfahren gegen mehrere Branchenunternehmen eröffnete.
Der niederländische Konzern bestätigte auf seiner Internetseite, von dem Kartellverfahren betroffen zu sein. Die Vorwürfe sollen sich den Angaben zufolge auf ein mögliches Vergehen vor dem Jahr 2001 beziehen. Die Kommission selbst nannte keine Firmennamen.
Preis- und Konditionenabsprachen von Unternehmen zum Schaden von Kunden und Verbrauchern sind in der EU streng verboten. Falls die EU- Wettbewerbshüter ihre Vorwürfe beweisen können, droht den betroffenen Firmen Strafgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes.
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