Versteigerung von Kohlendioxid-Zertifikaten ab 2010
(dpa-AFX) Die Stromerzeuger müssen ihre Berechtigungen zum Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) vom Jahr 2010 an zum Teil ersteigern. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Sie regelt insbesondere die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten der Kraftwerksbetreiber in Deutschland für die Jahre 2010 bis 2012. Das entspricht 10 Prozent der ihnen zugewiesenen Mengen, die zu 90 Prozent weiterhin kostenlos zugeteilt werden. Höhere Strompreise dürften daraus aber nicht abgeleitet werden, da sie in der Zertifikate-Kalkulation der Konzerne bereits berücksichtigt seien.
"Die Versteigerung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Effizienz des Emissionshandels zu verbessern", erklärte Der Bundesumweltminister. Die Zertifikate geben das Recht auf eine bestimmte CO2-wirksame Produktion. Wer damit nicht auskommt, muss neue Berechtigungen je nach Börsenlage teuer hinzukaufen. Die Kosten können vermieden werden, wenn moderne CO2- arme Produktionsanlagen angeschafft und eingesetzt werden. Die vom Kabinett verabschiedete Emissionshandels-Versteigerungsverordnung bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Der CO2-Emissionshandel war 2005 mit einer insgesamt kostenlosen Zuteilung der Zertifikate mit zahlreichen Ausnahmeregelungen eingeführt worden. Mangels ausreichender Klimaschutzwirkung wurde diese erste Phase von Umweltschützern als Flop bewertet. Von 2008 an wurden zehn Prozent der Zertifikate kostenpflichtig. In der dritten Periode ab 2013 geht der Handel völlig in die Hände der EU-Kommission über. Dann müssen die Kraftwerksbetreiber die Papiere in vollem Umfang ersteigern. Experten rechnen dann mit einer erneuten Welle an Strompreiserhöhungen. Auch die sonstige Industrie wird Teile nur kostenpflichtig erwerben können - der Umfang ist aber von der EU noch zu bestimmen.
Nach der neuen Verordnung soll die Auktion in wöchentlich gleichen Mengen an einer der bestehenden Emissionshandelsbörsen in Form der dort gehandelten Produkte (Spot- und Terminmarkt) stattfinden. "Welche der Börsen hierfür am besten geeignet ist, wird sich im Laufe des Jahres in einem Vergabeverfahren entscheiden", so das Ministerium. Die Versteigerung selbst werde nach dem bei solchen Transaktionen üblichen, einfachen Verfahren durchgeführt. Für die Börsenaufsicht und die Abwicklung der erfolgreichen Gebote sollen dieselben Regeln wie beim sonstigen Börsenhandel gelten.
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