Stickoxide und Zink im Visier

DFG legt MAK- und BAT-Werte-Liste 2009 vor

17.07.2009 - Deutschland

Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2009 vorgelegt. Sie umfasst in diesem Jahr 62 Änderungen und Neuaufnahmen.

Darunter befinden sich neue Bewertungen der Gase Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, die bei Verbrennungsvorgängen entstehen und daher in Automobilabgasen vorkommen und unter anderem sauren Regen erzeugen. Stickoxide werden in der Industrie zur Herstellung von Nitriten verwendet. Reinstes Stickstoffmonoxid dient in der Medizin unter anderem zur Behandlung von Neugeborenen mit Lungenversagen und außerdem als Prüfgas zur Kalibrierung von Messgeräten. Das über die Nahrung aufgenommene Spurenelement Zink ist ein Bestandteil wichtiger Enzyme. Wenn es eingeatmet wird, kann es zu toxischen Wirkungen an der Lunge wie dem sogenannten Zinkrauchfieber führen. Das Element und seine anorganischen Verbindungen standen im Fokus der Kommission. Für diese Stoffe wurden neue MAK-Werte festgelegt. Die erneute Untersuchung ergab, dass die maximale Konzentration von Zinkoxid-Rauch in der Atemluft am Arbeitsplatz, die die Gesundheit nicht beeinträchtigt, deutlich niedriger liegt als bisher angegeben.

Die Liste wurde wie in jedem Jahr Anfang Juli dem Bundesminister für Arbeit und Soziales überreicht und gibt nach eingehender wissenschaftlicher Prüfung Empfehlungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Neben den MAK-Werten weist die Liste auch die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem werden die Biologischen Leit- und Arbeitsstoff-Referenzwerte (BLW- bzw. BAR-Werte) beschrieben. Darüber hinaus überprüften die Wissenschaftler der DFG-Kommission, ob ein Arbeitsstoff Krebs erzeugt, die Keimzellen verändert oder während der Schwangerschaft das ungeborene Kind gefährdet; auch die sensibilisierende und hautresorptive Wirkung waren Gegenstand der Analysen.

Bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen gibt es in diesem Jahr insgesamt sieben Überprüfungen beziehungsweise Neuerungen. Unter anderem wurden die Chromate (außer Blei- und Bariumchromat) als krebserzeugend für den Menschen eingestuft. Chrom(VI)-Verbindungen schädigen der neuen MAK- und BAT-Werte-Liste zufolge die Keimzellen und sensibilisieren die Haut. Sie erhielten den Warnhinweis "H". Dieser bedeutet, dass die Aufnahme über die Haut wesentlich zur Toxizität des Stoffes beitragen kann. Die Kommission überprüfte auch 13 Arbeitsstoffe auf eine Gefährdung in der Schwangerschaft. Dazu gehören Di-n-butylphthalat aus der Gruppe der Phthalate, Phenylzinnverbindungen, Phosphorwasserstoff, Propionsäure, Zink und seine anorganischen Verbindungen - für die bei einer Einhaltung des MAK-Wertes kein Risiko der Fruchtschädigung zu befürchten ist. Im Listenteil "BAT-Werte, BLW, BAR und EKA" gab es insgesamt 13 Änderungen und Neuaufnahmen.

2009 veröffentlichte die Kommission auch weitere Biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR-Werte), die 2008 erstmals publiziert wurden und keine Grenzwerte, sondern die "Hintergrundbelastung" eines Stoffes im Körper angeben. Die BAR-Werte lassen einen Vergleich zwischen der Belastung der Allgemeinbevölkerung und der gemessenen Belastung am Arbeitsplatz zu. So wurden für die Stoffe Acrylnitril, lösliche Bariumverbindungen, Beryllium und seine anorganischen Verbindungen, Nickel und seine Verbindungen sowie o-Toluidin und Vinylchlorid BAR-Werte festgelegt.

Wie in jedem Jahr gilt für die aktuelle Liste nach der Übergabe an den Bundesminister für Arbeit und Soziales eine Kommentierungsfrist, in der bis zum Ende des Jahres zu jedem bewerteten Stoff die ausführlichen schriftlichen Begründungen beim Kommissionssekretariat angefordert und weitere neue Daten und Kommentare ergänzt werden können, die überprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden. Erst dann verabschiedet die Senatskommission die vorgeschlagenen Werte und ihre Begründungen endgültig als Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

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