NPEO erfordern bald Zulassung
DEKRA
Betroffen sind gemäß REACH-Verordnung (EU-VO Nr. 1907/2006) alle 4-Nonylphenolethoxylate (verzweigt und linear), die als Einzelstoff oder in Gemischen verwendet werden. Diese Stoffe werden häufig in Industriechemikalien, bei der Oberflächenbehandlung und bei der Polymerherstellung eingesetzt. In Haushaltschemikalien ist dieses Tensid schon seit längerer Zeit verboten, da eine beeinflussende Wirkung auf das Hormonsystem angenommen wird. Diese Stoffgruppe ist in Eintrag 43 des Anhangs XIV zur REACH-Verordnung erfasst.
Der Zulassungsantrag muss drei Elemente enthalten:
- Stoffsicherheitsbericht: Eine Darstellung, dass die Gefahren für Mensch und Umwelt durch technische Verfahren adäquat kontrolliert werden. Dies muss mit Arbeitsplatz- und Emissionsmessungen sowie Modellrechnungen belegt werden.
- Analyse der Alternativen: Eine Darstellung, welche Alternativstoffe existieren und warum diese technisch und wirtschaftlich nicht für die vorliegende Verwendung geeignet sind.
- Sozioökonomische Analyse: Eine monetarisierte Bewertung, wie sich der Gesamtnutzen aus der Verwendung des Stoffes gegenüber den vom Stoff verursachten Schäden verhält.
Dieser Zulassungsantrag wird nach Einreichung von verschiedenen Gremien der europäischen Chemikalienagentur ECHA umfassend geprüft, in der Regel werden zahlreiche vertiefende Nachfragen gestellt und Daten sowie Unterlagen nachgefordert. Die Zulassung wird im Erfolgsfall von der EU-Kommission für einen beschränkten Zeitraum ausgesprochen.
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