VCI: Pauschale Kritik an Qualität der Registrierungsdossiers nicht gerechtfertigt
Bericht Süddeutsche Zeitung „Firmen unterlaufen Chemiekontrollen der EU“
Dazu stellt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) fest:
„Die im Rahmen des UBA/BfR-Projektes geäußerte Kritik an den Registrierungsdossiers halten wir für überzogen und größtenteils nicht für gerechtfertigt. Sie diskreditiert die Anstrengungen der Unternehmen, die umfangreichen und komplexen Vorgaben und Pflichten aus der REACH-Verordnung so korrekt wie möglich zu erfüllen. Wären Unternehmen, deren Registrierungsdossiers geprüft wurden, von Anfang in das UBA/BfR-Projekt einbezogen worden, wären Missverständnisse zu den Vorwürfen aufgeklärt und eine objektivere Bewertung erzielt worden. Das betrifft zum Beispiel die Bewertung von Dossiers, die in REACH vorgeschriebene alternative Informationen enthalten. Sie konnten – so wie die Untersuchung angelegt war – die Bewertung „konform“ gar nicht erhalten. Dadurch entsteht ein völlig falsches Bild.
Absichtlich unvollständig abgegebene Registrierungsdossiers sind nach Auffassung des VCI nicht akzeptabel und müssen geahndet werden. Die vorhandenen Vorschriften zur Bewertung von Dossiers, zur Durchsetzung von Nachbesserungen sowie zur Sanktionierung von Verstößen reichen dafür aus. In Deutschland sind sie im Chemikaliengesetz und der entsprechenden Sanktionsverordnung geregelt.
Um eine europaweit einheitliche Bewertung der Registrierungsdossiers zu ermöglichen, sieht die REACH-Verordnung ausdrücklich eine zentrale Dossier-Bewertung durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA vor. Separate Überprüfungen durch einzelne Behörden von Mitgliedstaaten mit nicht nachvollziehbaren Verfahren und Kriterien sind nicht vorgesehen. Der VCI sieht hierbei auch die Gefahr, dass derartige Überprüfungen einseitig zum Spielball politischer Partikularinteressen einzelner nationaler Behörden werden.
Grundsätzlich steht fest: Die über 90.000 REACH-Registrierungen für mehr als 21.000 Chemikalien haben die Datenlage zu vielen industriell verwendeten Stoffen verbessert. Studien belegen den positiven Effekt für den Schutz von Mensch und Umwelt. Bei einem großen Teil der Registrierungen hatten deutsche Unternehmen die Federführung für die Einreichung der Unterlagen. Im März 2018 hat die EU-Kommission in einem Gesamtbericht zu REACH festgestellt, dass die Verordnung gut geeignet ist, die Schutzziele zu erreichen und den Befürchtungen der Bevölkerung über die Sicherheit von Chemikalien Rechnung zu tragen.“
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