Clariant-Generalversammlung genehmigt Kapitalerhöhung zur Übernahme von über 95 Prozent der Süd-Chemie AG Anteile
Neben der Kapitalerhöhung beschloss die Generalversammlung auch die Erweiterung des Verwaltungsrats der Clariant und wählte drei neue Mitglieder in das Kontrollgremium. Es handelt sich dabei um die Süd-Chemie Traditionsaktionäre und Aufsichtsratsratsmitglieder Dr. Dolf Stockhausen und Konstantin Winterstein sowie um den Vorstandsvorsitzenden der Süd-Chemie AG, Dr. Günter von Au. Sobald die Erhöhung der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft eingetragen ist und Herr Dr. Stockhausen, Herr Winterstein und Herr Dr. von Au von ihren Funktionen bei der Süd-Chemie entbunden beziehungsweise zurückgetreten sind, werden sie in den Clariant-Verwaltungsrat eintreten.
Durch diese Wahl und durch den Aktientausch bleibt ein bedeutender Einfluss der Traditionsaktionäre auf die Entwicklung der Süd-Chemie Geschäfte auch weiterhin erhalten.
Die Herren Dr. Stockhausen und Winterstein werden bis zur Süd-Chemie Hauptversammlung am 13. Mai 2011 ihre Aufsichtsratsmandate bei der Süd-Chemie wahrnehmen. Der Vorstand der Süd-Chemie geht davon aus, dass Clariant als neuer Mehrheitsaktionär auf der Süd-Chemie Hauptversammlung sechs neue Anteilseignervertreter für den Aufsichtsrat nominieren und bestimmen wird, so dass die Herren Dr. Stockhausen und Winterstein in den Clariant-Verwaltungsrat wechseln können. Der Zeitpunkt des Wechsels von Herrn Dr. von Au in den Clariant-Verwaltungsrat steht noch nicht fest.
Clariant strebt nach wie vor eine vollständige Übernahme der Süd-Chemie an. Wahrscheinlich nach der kartellrechtlichen Freigabe wird das Schweizer Unternehmen allen außenstehenden Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten. Das Angebot muss zunächst der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt werden. Nach Prüfung und Freigabe durch die BaFin ist eine Stellungnahme von Süd-Chemie Vorstand sowie Aufsichtsrat abzugeben. Die Aktionäre haben sich dann in einer vom Bieter im Angebot festzusetzenden Frist zu entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Die Frist muss wenigstens vier Wochen und darf höchstens zehn Wochen betragen.
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