Neue Richtlinie: Emissionen bei Bodenbehandlung vermeiden
02.05.2011
- Deutschland
Die VDI-Richtlinie gilt für ortsfeste, semimobile und mobile Bodenbehandlungsanlagen. Sie erfasst auch solche Anlagen, die bodenähnliche Abfälle behandeln wie beispielsweise Straßenkehricht, Schlammfangrückstände, kontaminierter Bauschutt oder Materialien ähnlicher Konsistenz. VDI 3898 ist jedoch nicht auf Anlagen anwendbar, die ausschließlich zur Behandlung dieser Abfälle dienen.
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