Von der Registrierung bis zur Umsetzung: REACH auf dem Prüfstand
Aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung
Dossierbewertung: auf die richtigen Informationen kommt es
Am 1. Dezember 2010 endete die erste Registrierungsfrist für Phase-in-Stoffe. 24.675 Registrierungen hat es gegeben, davon 20.723 für Phase-in-Stoffe, berichtete Schultheiß. Die meisten Registrierungen (86 Prozent) wurden von großen Unternehmen und nur 14 Prozent von kleinen und mittleren Unternehmen eingereicht. Mit etwa 23 Prozent lieferten deutsche Unternehmen die meisten Dossiers ab. Der ECHA-Vertreter klärte das Publikum darüber auf, was bei der Dossierbewertung unbedingt beachtet werden muss. Dabei nannte er ausreichende Information zum Status als Zwischenprodukt, streng kontrollierte Bedingungen und Risikomanagementmaßnahmen. Die Stoffidentität sollte präzise genug definiert sein, so Schultheiß. Auch die Abweichung von Standard-Informationsanforderungen müsse den Regeln in den Anhängen VII bis XI folgen und ausreichend begründet sein. Weitere wichtige Punkte: Die Möglichkeit einer unabhängigen Bewertung der Studien und die Vollständigkeit von Expositionsszenarien in der Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment, CSA) und die Vereinbarkeit von CSA mit den Expositionsabschätzungen.
CLP-Verordnung und Sicherheitsdatenblätter: Gefahrenquellen identifizieren und vermeiden
Karin Merkl (Merck KGaA) sprach über den aktuellen Stand und die weitere Entwicklung bei der CLP-Verordnung (GHS-Verordnung). Dieses Regelwerk dient dazu, ein weltweit einheitliches System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen - vor allem harmonisierte Kriterien für die Einstufung von Gesundheitsgefährdungen und für die Gefahrenkommunikation. "Von der Meldung betroffen sind alle Stoffe, die nach der REACH-Verordnung registrierungspflichtig sind, unabhängig, ob es sich um Gefahrstoffe handelt oder nicht", erklärte Merkl. Sie wies darauf hin, dass der Termin an das Inverkehrbringen der Stoffe gekoppelt sei, nicht an Registrierungszeitpunkte.
Merkl stellte die allgemeinen Anforderungen an die Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts dar. Das Sicherheitsdatenblatt müsse die Verwender in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Umwelt zu ergreifen, so die Expertin. Für den Ersteller des Sicherheitsdatenblattes gelte die Informationspflicht über die Gefahren eines Stoffes oder eines Gemisches sowie Angaben über die sichere Lagerung, Handhabung und Entsorgung des Stoffes oder des Gemisches. Die Angaben seien klar und prägnant abzufassen und von einer sachkundigen Person zu erstellen, betonte Merkl. Sie sieht noch einen langen Weg zum Ziel eines harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Ihre Resümee: "Viele praktische Erfahrungen, Mut, Innovationen, Engagement, Verantwortung, gemeinsames Handeln und viele Veränderungsprozesse, intern und extern, mit vielen Anpassungen an das GHS und die CLP-Verordnung sowie der nach geschalteten Regelwerke werden uns auf diesem Weg begleiten."
Gegenseitiger Austausch: Kommunikation im Anpassungsprozess
Christian Eppelsheim von der Wacker Chemie AG beschäftigte sich mit der Kommunikation externer und interner Schnittstellen zur regelmäßigen Anpassung an die REACH-Verordnung. Als Pflichten der Hersteller und Importeure nannte er neben der Registrierung der Stoffe ab einer Tonne pro Jahr und der Meldung aller gefährlichen Stoffe die Kommunikation in der Lieferkette. Die Umsetzung der Maßnahmen zum Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die laufende Aktualisierung von Stoffsicherheitsberichten gehörten dazu, so der Produktsicherheitsleiter. Er ging der Frage nach, wie die Kommunikation zwischen Lieferanten und Kunden besser gestaltet werden könnte. "Der Hersteller kennt die Stoffeigenschaften am besten, der Kunde die eigenen Verwendungen, Expositionen, Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen", sagte Eppelsheim. Die Lieferantendaten könnten bei allen nichteigenen Verwendungen nur so gut sein wie die Informationen vom Anwender. Deshalb genügen dem Fachmann die vorgegebenen Bezeichnungen alleine nicht für eine Berechnung der sicheren Verwendung von Gefahrstoffen. Nur detaillierte Expositionsdaten könnten zur sicheren Verwendung beitragen. Kommunikationsbereitschaft auf beiden Seiten sei die Grundvoraussetzung für eine effektive Registrierung, so Eppelsheim.