ECHA veröffentlicht Aktionsplan bis 2014
BAuA koordiniert ergebnisoffene Stoffbewertung in REACH
Der Aktionsplan der ECHA - auch als CoRAP (Community Rolling Action Plan) bezeichnet - wird jährlich aktualisiert und enthält Stoffe, bei denen ein Verdacht auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht. So wird für N-1-Naphthylanilin vermutet, dass es in der Umwelt persistent ist sowie bioakkumulierende und toxische Eigenschaften hat. Gleichzeitig wird die Verwendung dieses Stoffes - wie auch von 2,2´-Iminodiethanol - in Kühlschmiermitteln mit der Bildung krebsauslösender Nitrosamine in Verbindung gebracht.
Bei der Verwendung von n-Hexan als Lösemittel können neurotoxische Eigenschaften ein Problem für Arbeitnehmer darstellen. Durch die Bewertung von 4,4' Isopropylidenediphenol - besser bekannt unter dem Namen Bisphenol A - soll geprüft werden, ob dessen Eintrag in die Umwelt in den Registrierungsdossiers hinreichend berücksichtigt wurde und ob der Stoff in Wasserorganismen schädliche Wirkungen auf das Hormonsystem hat. Polyhaloalken soll als Ersatz für ein klimaschädigendes Kältemittel in neuen Pkw-Klimaanlagen eingesetzt werden. Die Verwendung dieses unter der technischen Bezeichnung R1234yf bekannten Stoffes wird kontrovers diskutiert.
Die Stoffbewertung durch die Experten der beteiligten Behörden ist ergebnisoffen. In Deutschland bewerten das Umweltbundesamt das Risiko für die Umwelt, das Bundesinstitut für Risikobewertung Gesundheitsgefahren und das Verbraucherrisiko und die BAuA das Risiko am Arbeitsplatz. Zudem koordiniert die BAuA die Arbeit der drei Behörden und übermittelt das Ergebnis der Stoffbewertung an die ECHA. Alle Stoffe werden auf ihren Anfangsverdacht hin bewertet, aber auch Datenlücken und andere Risiken werden in die Stoffbewertung einbezogen. Grundlage für die Stoffbewertung sind neben den Registrierungsunterlagen, die Hersteller und Importeure für ihre Chemikalien bei der ECHA in einem formalen Verfahren vorgelegt haben, zusätzlich verfügbare Informationen.
Die Mitgliedstaaten müssen ihre Bewertung innerhalb eines Jahres abgeschlossen haben. Im einfachsten Fall bestätigt sich der Ausgangsverdacht nicht und weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bestätigt sich der Verdacht jedoch, prüft der Mitgliedstaat im Anschluss, ob ein Beschränkungs- oder Zulassungsverfahren in Betracht kommt. Kann eine Stoffbewertung nicht fertig gestellt werden, weil die Unterlagen nicht ausreichend sind, sammelt der Mitgliedstaat weitere Informationen und schließt die Stoffbewertung nach deren Beurteilung ab.
Nach der REACH-Verordnung liegt die Verantwortung für die sichere Herstellung und Verwendung von Chemikalien in erster Linie bei den Herstellern, Importeuren und deren nachgeschalteten Anwendern. Die Bewertung einzelner Stoffe durch unabhängige staatliche Stellen ergänzt dieses System und erhöht die Glaubwürdigkeit und die Transparenz für die Öffentlichkeit.
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