CO-Pipeline: Bayer MaterialScience erreicht wichtiges Etappenziel
Die Inbetriebnahme der CO-Pipeline hat sich auch wegen Rechtsverfahren verzögert, die seit Jahren zwischen Anwohnern und der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Behörde geführt werden. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Mai 2011 im Hauptsacheverfahren ein Urteil gesprochen. Die Richter beanstandeten dabei weder das verwendete Rohrmaterial noch die Trassenführung. Auch das vom Landtag festgestellte Allgemeinwohl wurde vom Gericht nicht in Zweifel gezogen. Die Richter bestätigten zudem das hohe Sicherheitsniveau der Rohrleitung. Nur drei Unterthemen zur Erdbebensicherheit sollten noch von der Behörde näher betrachtet werden: das Risiko von Bodenverflüssigungen, die Erdbebensicherheit von oberirdischen Anlagenteilen sowie eine im Raum Hilden erweiterte Untersuchung des Baugrunds auf mögliche Hohlräume, sogenannte Verkarstungen.
Der jetzt erlassene Planergänzungsbescheid legt für diese Punkte alle erforderlichen Regelungen fest. Das Risiko von Bodenverflüssigungen wurde bereits auf Grundlage eines Gutachtens ausgeschlossen. Auch für die anderen beiden Themenkomplexe wird vorgegeben, dass Bayer MaterialScience vor der Inbetriebnahme die Unbedenklichkeit nachweisen muss. Zum Thema Verkarstungen haben die Untersuchungen bereits begonnen. Den Nachweis zur Erdbebensicherheit der oberirdischen Anlagenteile wird das Unternehmen rechtzeitig vor Inbetriebnahme führen.
Die 67 Kilometer lange Rohrleitung kann mit dem Planergänzungsbescheid noch nicht in Betrieb gehen. In nächster gerichtlicher Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht Münster – voraussichtlich im Jahr 2013 – mit der CO-Pipeline.
Außerdem läuft noch ein Planänderungsverfahren, das sich mit bereits bekannten Maßnahmen und kleinräumigen Trassenverschiebungen befasst. Nachdem die Bezirksregierung Düsseldorf im Juni 2012 die Auslegungsreife des Änderungsantrags bestätigt hatte, liegen die Unterlagen derzeit aus. Damit hat auch die Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen.
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