IED in Kraft - Was gilt jetzt für Anlagenbetreiber?
Frank Oswald (Mineralölwirtschafsverband) machte deutlich, dass durch die IED nun Genehmigungsauflagen regelmäßig zu überprüfen und auf den neuesten Stand zu bringen seien. Nach jeder Veröffentlichung von BVT-Dokumenten sei zu gewährleisten, dass die in diesen genannten Emissionsbandbreiten unter normalen Betriebsbedingungen nicht überschritten würden. Weniger strenge Emissionsgrenzwerte könnten nur durch technische Merkmale der Anlage begründet und die Anwendung der BVT-Werte somit als unverhältnismäßig festgesetzt werden. Spätestens vier Jahre nach Veröffentlichungen von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit einer Anlage habe die zuständige Behörde sicherzustellen, dass alle Auflagen überprüft und aktualisiert wurden. Ein längerer Zeitraum sei nur dann möglich, wenn nachweislich (festgelegte Kriterien) mehr als vier Jahre benötigt würden, um die neuen BVT einzuführen.
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