Batterien auf dem Prüfstand: Grenzwerte überschritten
Untersuchung von Akkus und Batterien
BAM
Von jeder Batterie wurden zwei Exemplare analysiert. Im Einzelhandel, bei Straßenhändlern, auf Flohmärkten aber auch im Versandhandel wurden die Batterien erworben. Mit speziell an der BAM entwickelten Verfahren erfolgten dann die Untersuchungen. Teilweise wurden die Batterien komplett in Säure aufgelöst (zum Beispiel die Knopfzellen), bei größeren Batterien kam nur eine mechanische Zerlegung mit anschließender Analyse der Einzelfraktionen in Betracht.
Die Analyse zeigte: Die Lithium-Ionen-Akkus wie auch Alkali-Mangan-Batterien (zum Beispiel Rundzellen der Typen AA oder AAA) enthielten auch die wenigsten der genannten Schwermetalle. Der Schwellenwert für die Kennzeichnung wurde für Blei bei den Alkali-Mangan-Rundzellen und den Li-Ionen-Akkus in keinem Fall überschritten. Bei anderen Batterietypen dagegen schon. Generell gilt: Wird ein Schwellenwert überschritten, müssen Batterien und Akkus mit den entsprechenden Symbolen, zum Beispiel „Pb“ für Blei, „Cd“ für Cadmium und „Hg“ für Quecksilber gekennzeichnet werden. Im Fall des Cadmiums wurde der Grenzwert bei Zink-Kohle- und Zinkchlorid-Rundzellen in einigen Fällen überschritten. Keine Auffälligkeiten gab es bei anderen Batterietypen. Bei den Zink-Kohle-Rundzellen, den 9-V-Zink-Kohle-Blöcken und den Zink-Luft-Knopfzellen gab es Überschreitungen beim Quecksilber (bei einer Rundzelle wurde der Grenzwert um das Achtfache überschritten), bei anderen Batterietypen dagegen nicht.
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