Frankreich bestätigt Förderverbot von Schiefergas
Die Regierung hat die Entscheidung des Verfassungsrates zur Kenntnis genommen, mit der die vom Energieunternehmen Schuepbach gestellte vorrangige Frage der Verfassungsmäßigkeit zurückgewiesen wurde. Die Beschwerde des texanischen Unternehmens bezog sich auf Genehmigungen, die 2010 ohne Information und Abstimmung erteilt wurden und nach Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2011 widerrufen wurden.
Der Verfassungsrat unterstreicht, dass das Frackingverbot nicht nur für unkonventionell, sondern auch für konventionell geförderte Öl- und Gasvorkommen gilt.
Zur Bestätigung dieses absoluten Verbots befindet der Verfassungsrat, dass das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel - Vermeidung der durch diesen Prozess drohenden Risiken für die Umwelt - dem Gemeinwohl dient und somit in vollem Umfang ein Verbot rechtfertige.
Die von Schuepbach angeführte Unternehmensfreiheit muss demzufolge hinter dem allgemeinen Interesse des Umweltschutzes zurückstehen.
Der Minister für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, Philippe Martin, betonte: ″Wir wurden durch diese bedeutende Entscheidung bestärkt. Die Umsetzung meines Maßnahmenplans wird dringender denn je: Herbeiführung des ökologischen und energiepolitischen Wandels, vor allem um Frankreichs Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch eine Reduzierung des Verbrauchs an fossiler Energie bis 2030 um 30 % zu senken. ″
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