Neubewertung des gesundheitlichen Risikos von Glyphosat
Berichterstattender Mitgliedsstaat für Glyphosat ist Deutschland. Den Entwurf des Teilberichts für die gesundheitliche Risikobewertung hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) abgeschlossen. Es wurden zusätzlich zur erneuten Bewertung der bereits in die erste Wirkstoffprüfung eingeflossenen Dokumente mehr als 150 neue, nach den OECD Guidelines und GLP durchgeführte toxikologische Originalstudien und über 900 neu in wissenschaftlichen Zeitschriften publizierte Studien geprüft und ausgewertet.
Die Analyse der zahlreichen neuen Dokumente ergibt keine Hinweise auf eine krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Wirkung durch Glyphosat bei den Versuchtstieren. Sie geben auch keinen Anlass, die gesundheitlichen Grenzwerte (insbesondere der täglich duldbaren Aufnahmemenge (ADI) wesentlich zu verändern. Aus der großen Anzahl der ausgewerteten Literatur ergibt sich jedoch, dass die Toxizität bestimmter glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel aufgrund der darin enthaltenen Beistoffe (z.B. Tallowamine als Netzmittel) höher sein kann als die des Wirkstoffes. Eine toxikologische Bewertung der Tallowamine wurde vom BfR in den Bericht integriert.
Darüber hinaus hat ein vom BfR initiiertes und von der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführtes Forschungsprojekt erstmals den Einfluss eines glyphosat- und tallowaminhaltigen Pflanzenschutzmittels auf den Stoffwechsel und die mikrobielle Population des Vormagens bei Wiederkäuern untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in dem Bericht des BfR enthalten. Sie zeigen, dass der Wirkstoff Glyphosat und die Beistoffe keinen negativen Einfluss auf die Mikroflora des Vormagens haben. Es gibt auch keine Hinweise, dass Bakterien der Spezies Clostridium sich unter dem Einfluss von Glyphosat verstärkt vermehren.
Neben dem BfR sind als weitere Bewertungsbehörden das Umweltbundesamt und das Julius Kühn-Institut sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Risikomanagementbehörde mit der Neubewertung befasst.
Der deutsche Entwurf des Berichtes für die Gesamtbewertung von Glyphosat bildet nach Übersendung an die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Grundlage für die öffentliche Konsultation mit allen interessierten Stakeholdern sowie die anschließende Diskussion mit den Experten der Mitgliedstaaten im so genannten Peer Review-Verfahren, das von der EFSA gesteuert und voraussichtlich Ende 2014 abgeschlossen wird. Danach wird anhand des deutschen Bewertungsberichts unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare über die weitere Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat durch die Kommission entschieden. Alle Bewertungsberichte und wissenschaftlichen Stellungnahmen, die zur öffentlichen Konsultation vorgesehen sind, können auf der EFSA-Website eingesehen und kommentiert werden.
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