VCI: Belastung für neue Anlagen und Opferung des Bestandsschutzes beschädigen Wettbewerbsfähigkeit
EEG-Reform und Eigenstromproduktion
„Das ist völlig inakzeptabel. Eine solche Hängepartie für die Planungssicherheit gefährdet jegliche Investitionen in den Erhalt und den Ausbau der Eigenstromproduktion. Energieeffiziente Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), wie sie in der Chemie betrieben werden, würden durch diese Verschärfung massiv an Wirtschaftlichkeit einbüßen. Wer den Chemiestandort Deutschland erhalten will, darf dieses Manöver der EU-Kommission in letzter Minute nicht unterstützen und muss stattdessen für den dauerhaften Erhalt des Bestandschutzes eintreten. Wir bitten die Abgeordneten des Bundestages, eine solche Regelung nicht zu unterstützen", sagte der Hauptgeschäftsführer des VCI, Utz Tillmann.
Gleichzeitig dürfe durch die Verhandlungen mit Brüssel der Zeitplan für die EEG-Reform nicht gefährdet werden, damit die Entlastung energieintensiver Unternehmen durch die Besondere Ausgleichsregelung für 2015 nicht scheitere, betonte der VCI-Hauptgeschäftsführer.
Für eine Kompatibilität des EEG mit dem EU-Beihilferecht dürfe der Bestandsschutz für die Eigenstromproduktion nicht geopfert werden. Tillmann: „Bestandsschutz muss für alle Anlagen gelten – für erneuerbare Energien und die Eigenstromproduktion.“
Seit Jahrzehnten stellen deutsche Chemie-Unternehmen ihren Strom selbst her. Fast immer setzen sie dafür auf Kraft-Wärme-Kopplung. Primäres Ziel solcher Kraftwerke ist in den energieintensiven Chemieunternehmen die Versorgung der Produktionsanlagen mit Dampf. Mit dem Einsatz dieser besonders effizienten und klimaschonenden Technologie tragen sie nicht nur zum Erreichen des KWK-Ziels bei, das die Bundesregierung selbst ausgerufen hat, sondern auch zur dezentralen Stromversorgung und so zur Energiewende insgesamt.
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