Tarifverhandlungen für Kautschukindustrie: Erhöhung in zwei Stufen
Entlastung für Ältere
Das Tarifpaket für die 25.000 Beschäftigten in der Kautschukindustrie ist geschnürt. Die Entgelte steigen in zwei Stufen um 3,3 und 2,8 Prozent. Zudem ist eine zeitliche Entlastung für ältere Beschäftigte gelungen. Die unbefristete Übernahme für Auszubildende wird zum Normalfall. Erstmals wurde auch ein Tarifvertrag für Dual-Studierende abgeschlossen. Darauf haben sich die IG BCE und der Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie am 7. Juli in Fulda geeinigt.
„Wir haben nach äußerst zähen Verhandlungen eine ordentliche Entgelterhöhung erzielt. Auch ist es gelungen, die Tür zur Entlastung für ältere Arbeitnehmer zu öffnen. Das kann sich sehen lassen. Bei der unbefristeten Übernahme von Auszubildenden konnten wir Pflöcke einschlagen. Damit geht die Ära der Befristungen in der Kautschukindustrie zu Ende“, sagt Marc Welters, Verhandlungsführer der IG BCE.
Das Ergebnis im Einzelnen
Entgelte
Die Löhne und Gehälter steigen in zwei Stufen. Zum 1. August 2014 erhöhen sich die Entgelte um 3,3 Prozent, zum 1. September 2015 erfolgt eine weitere Steigerung um 2,8 Prozent.
Die Gesamtlaufzeit beträgt 23 Monate.
In Unternehmen, die sich in gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ist eine Verschiebung der Entgelterhöhung jeweils um maximal zwei Monate möglich.
Die Entgelte der Auszubildenden steigen bereits zum 1. August um mehr als sieben Prozent.
Ab 2015 wird zudem das Urlaubsgeld in zwei Stufen erhöht. Zum 1. Januar 2015 erhalten die Beschäftigten 20 Euro je Urlaubstag, ab 1. Januar 2016 steigt der Betrag auf 21 Euro.
Flexible Übergänge in den Ruhestand / Demografie
Es ist gelungen, den bestehenden Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ weiter auszubauen. Im Mittelpunkt steht die zeitliche Entlastung älterer Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer ab dem 60. Lebensjahr können zum 1. Januar 2015 ihre wöchentliche Arbeitszeit um zwei Stunden reduzieren, wenn sie zwölf Jahre im Schichtbetrieb tätig sind. Um weitere zwei Stunden kann die Arbeitszeit ab Januar 2016 gesenkt werden, so dass eine Arbeitszeitverkürzung von vier Stunden in der Woche möglich ist.
Für alle anderen Beschäftigten kann die Arbeitszeitverkürzung bei 15-jähriger Betriebszugehörigkeit ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Die Arbeitszeitverkürzung wird zur Hälfte von Arbeitgebern und zur Hälfe von Arbeitnehmern finanziert.
Um die Unternehmen bei der Gestaltung von alternsgerechten Arbeitsplätzen weiter zu unterstützen, wird die Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft beauftragt. Von 2014 bis 2016 wird sie zusammen mit der IG BCE bundesweit die Betriebe der Kautschukindustrie analysieren und beraten.
Ausbildung und Berufseinstieg
Für Auszubildende wird die unbefristete Einstellung nach Ende ihrer Ausbildung zum Normalfall.
Mit einer Initiative zur Förderung von Hauptschülern wollen die Tarifparteien den Anteil von Hauptschülern in dreijährigen Ausbildungen steigern. Jede Einstellung wird mit einem einmaligen Betrag von 5000 Euro bezuschusst.
Erstmals in Deutschland wurde für Dual-Studierende ein Tarifvertrag abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Studiengebühren der Hochschulen übernimmt. Außerdem ist die Vergütung während des Studiums an die Entgelte der Auszubildenden gekoppelt. Im Anschluss an das Studium wird den Studierenden im Normalfall ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten.
Bonus für Mitglieder
Mitglieder der IG BCE erhalten ab dem 1. Januar 2015 finanzielle Unterstützung, wenn sie in Kurzarbeit sind. Beschäftigte erhalten vom Verein für Beschäftigungsförderung monatlich 200 Euro für maximal neun Monate pro Jahr. Voraussetzung ist die sechsmonatige Gewerkschaftsmitgliedschaft.
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