Übersetzung der Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter überabeitet
Die überarbeitete und ergänzte deutsche Übersetzung 2015 enthält die durch das Amendment 1 und das Amendment 2 erfolgten Ergänzungen und Änderungen, wie beispielsweise Änderungen der Prüfreihen 7 und 8 und der Prüfreihe H, Änderungen der für die Klassifizierung vorgeschriebenen Prüfverfahren von flüssigen desensibilisierten explosiven Stoffen und entzündbaren flüssigen Stoffen der Klasse 3, ein neues Prüfverfahren für entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe und Änderungen der Prüfung T6 für Lithiumbatterien.
In dieser Fassung erfolgte die rechtsverbindliche Inkraftsetzung zum 1. Januar 2015 durch die Inbezugnahme in den Vorschriften für die Beförderung Gefährlicher Güter der einzelnen Verkehrsträger. Dies sind für den europäischen Straßen-, Schienen- und Binnenschifffahrtsverkehr das ADR 2015, das RID 2015 und das ADN 2015 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten, für den Seeverkehr der IMDG Code Amendment 37-14 mit einer einjährigen Duldungsfrist und für den Luftverkehr die ICAO-TI 2015-2016 ohne Übergangsfrist.
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