Antifouling-Wirkstoffe in Gewässern
Erstmalige Untersuchung in österreichischen Häfen
Das Projekt wurde im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für ein lebenswertes Österreich, BMLFUW, und den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Vorarlberg und Wien durchgeführt. Insgesamt wurden zwölf Messstellen bei Yachthäfen, Schifffahrtshäfen und Werften am Neusiedler- Boden-, Traun- und Wörthersee sowie an March, Donau und Alter Donau eingerichtet. Die Probenahmen erfolgten im Frühjahr und Herbst 2014, vor und nach Ende der Bootssaison. Die Umweltbundesamt-ExpertInnen konnten Konzentrationen der Antifouling-Wirkstoffe Cybutryn, DCOIT, Tolylfluanid und Dichlofluanid – die beiden letzteren indirekt durch die Entdeckung ihrer Metaboliten – nachweisen. Die Messstellen an Donau und March waren deutlich weniger belastet als jene an den Binnengewässern. Alle gefundenen Substanzen werden allerdings auch in anderen Materialschutzanwendungen verwendet. Die Belastung der Gewässer ist daher unter Berücksichtigung aller Eintragswege zu beurteilen.
Ergebnisse
Am häufigsten wurde der Metabolit N, N-DMS im Wasser mit Konzentrationen zwischen 0,01 μg/L und 0,16 μg/L gefunden. Bei einem Standort stellten die ExpertInnen einmalig (im Herbst) eine Konzentration über der Jahresdurchschnitts-Umweltqualitätsnorm (JD-UQN) für Cybutryn von 0,0025 μg/L fest. Der Wert lag jedoch unter der zulässigen Höchstkonzentration von 0,016 μg/L. Cybutryn war auch der am häufigsten nachgewiesene Wirkstoff im Sediment. Die gemessenen Konzentrationen überschritten den spezifischen Qualitätsstandard für Sediment.
Antifouling-Wirkstoffe
Antifoulings werden als Schutzanstriche verwendet, die den Bewuchs und das Wachstum von –Mikroorganismen, Algen und kleinerer Tiere - an Booten und im Wasser eingesetzter Bauten verhindern. Sie sind Farben beigemischt, aus denen sie sich auswaschen, wodurch der Bewuchs gehemmt wird. Antifouling-Anstriche sind in der Regel jährlich aufzufrischen. Wie Untersuchungen aus Deutschland zeigen, können freigesetzte Antifouling-Wirkstoffe aus den meist offenen Sportboothäfen in direkt angrenzende Seen und Flussabschnitten gelangen, bei reduzierter Fließgeschwindigkeit können sich diese Wirkstoffe auch außerhalb der Marinas anreichern.
Gesetzliche Regelung
Biozide Antifouling-Wirkstoffe unterliegen der EU Biozidprodukte-Verordnung und dem österreichischen Biozidprodukte-Gesetz. In einem zweistufigen Verfahren wird zuerst der Wirkstoff und, nach einer positiven Risikobewertung, das Produkt zugelassen. Alle im Rahmen der vorliegenden Untersuchung analysierten Wirkstoffe – DCOIT, Zineb, Dichlofluanid, Tolyfluanid und Cybutryn – dürfen in Antifouling-Produkten in Österreich verwendet werden. Während einige biozide Antifouling-Wirkstoffe bereits zugelassen sind, steht die Zulassungspflicht für Antifouling-Produkte noch bevor. Diese erfolgt, abhängig vom Wirkstoff, in einem schrittweisen Prozess und soll sicherstellen, dass bis 2020 alle bis dahin erhältlichen Antifouling-Produkte auch zugelassen sind. Dadurch wird das Risiko für Mensch und Umwelt weiter reduziert. Dennoch sollte die Notwendigkeit des Einsatzes von Antifouling-Wirkstoffen in Binnengewässern geprüft werden, so das Umweltbundesamt. Forschung und Entwicklung zu biozidfreien Alternativen führten in den letzten Jahren zu einem Angebot an biozidfreien Beschichtungen, die auch von nicht professionellen Anwendern eingesetzt werden können.
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