Wer bekommt Weihnachtsgeld?
Chancen auf Weihnachtsgeld sind ungleich verteilt
WSI - Lohnspiegel - Datenbank – www.lohnspiegel.de
- West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 56 Prozent, in Ostdeutschland 40 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.
- Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 50 Prozent, bei den Männern dagegen 56 Prozent.
- (Un)Befristet Beschäftigte: Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu 55 Prozent ein Weihnachtsgeld, befristet Beschäftigte nur zu 45 Prozent.
- Leiharbeit: Beschäftigte in Leiharbeit erhalten zu 49 Prozent ein Weihnachtsgeld.
- Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft sind im Vorteil: 66 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 51 Prozent.
Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,0 Prozent in der Druckindustrie, 2,1 Prozent im Bankgewerbe, 2,4 Prozent im Versicherungsgewerbe, 2,8 Prozent in der chemischen Industrie West, über 3,4 Prozent in der Metallindustrie und 3,6 Prozent bei der Deutschen Bahn AG bis zu 5,1 Prozent in der Papier verarbeitenden Industrie.
Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen) - 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Tarifbereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre Kollegen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in der Textilindustrie (60 Prozent) oder im öffentlichen Dienst (Gemeinden: 45 - 67,5 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk.
Für Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.
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