Glyphosat-Verbot für private Anwender gefordert
"Die UBA-Studie zeigt, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Glyphosat-Einsatz in der Landwirtschaft und der Belastung der Menschen gibt. Je mehr von dem Herbizid gespritzt wird, desto mehr Menschen nehmen es auch auf. Dass die gemessenen Werte unter angeblich unbedenklichen Grenzwerten liegen, ist wenig beruhigend. Pestizide wie Glyphosat gehören nicht in Lebensmittel und nicht in den menschlichen Körper", sagte die BUND-Pestizidexpertin Heike Moldenhauer.
Sie kritisierte, dass es bisher keine Untersuchungen zur langfristigen und vermutlich lebenslänglichen Aufnahme von Glyphosat in kleinen Mengen gebe. Die bisherigen Tierversuche seien vor allem Kurzzeitstudien mit hohen Dosierungen gewesen.
Moldenhauer: "Wie bei vielen anderen chemisch wirkenden Substanzen ist es sehr wahrscheinlich, dass Glyphosat bei einer stetigen und länger andauernden Einwirkung bereits in kleinen Dosen gesundheitsgefährdende Effekte auslösen kann. Deshalb muss der Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft deutlich reduziert werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss den Einsatz im Privatbereich und das Spritzen von Glyphosat - zum Beispiel beim Weizen - kurz vor der Ernte umgehend ganz verbieten. Was wir brauchen ist ein Ausstiegsplan für Glyphosat mit klaren Reduktionszielen und entsprechenden zielführenden Maßnahmen. Es ist inakzeptabel, dass die Bevölkerung einer Substanz ausgesetzt wird, die von der WHO als wahrscheinlich krebserzeugend eingestuft wurde."
Meistgelesene News
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.