Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Vermeidung von fluorierten Treibhausgasen schützt das Klima: Kabinett beschließt Anforderungen für Umgang und Vermarktung

30.06.2016 - Deutschland

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Kabinett Anforderungen für den Umgang mit und die Vermarktung von klimaschädlichen fluorierten Treibhausgasen ergänzt und konkretisiert. Damit werden EU-Vorgaben umgesetzt. Fluorierte Treibhausgase werden vor allem in Kälte- und Klimaanlagen oder zur Schaumherstellung verwendet.

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Bundesumweltministerin Hendricks: "Dichtheitsanforderungen und sachkundiger Umgang sind wichtig, um das Entweichen der hochwirksamen, fluorierten Treibhausgase zu vermeiden. Aber nur durch ein Umdenken hin zu neuen Technologien, die ohne diese Stoffe auskommen, wird es gelingen, die ambitionierten Minderungsziele der EU zu erreichen."

Die seit Anfang 2015 geltende EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase hat zum Ziel, bis 2030 die Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) schrittweise auf ein Fünftel zu reduzieren. Bereits ab 2018 stehen nur noch gut drei Fünftel der bisherigen F-Gase-Menge zur Verfügung. Nach den rechtlichen EU-Vorgaben müssen bis Anfang 2017 personen- und unternehmensbezogene Sachkunde- und Zertifizierungsanforderungen umgesetzt und die nötigen Sanktionsvorschriften geschaffen werden. Mit der jetzt vom Kabinett beschlossenen Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung wird diese Vorgabe erfüllt.

Die Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist der letzte Schritt zur erfolgreichen Realisierung der Ziele der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase in Deutschland.

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