Lösemittel sicher in Kanister, Fässer und IBC abfüllen

12.08.2016 - Deutschland

Das Umfüllen von Flüssigkeiten in Behälter verschiedener Größe gehört in vielen Branchen und Betrieben zu den täglichen Arbeitsaufgaben. Gerade wenn es sich um gefährliche Stoffe handelt, soll die Flüssigkeit in das Behältnis und nicht die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat jetzt drei Schutzleitfäden für das Befüllen von Behältern mit organischen Flüssigkeiten entwickelt und veröffentlicht. Sie beschreiben standardisierte Arbeitsverfahren, mit denen sich Gefährdungen der Beschäftigten verringern lassen. Wie die gute Arbeitspraxis aussieht, zeigen insgesamt neun Videos, die auch die Wirksamkeit der Maßnahmen eindrucksvoll verdeutlichen. Werden diese Schutzmaßnahmen angewandt, erübrigen sich teure Arbeitsplatzmessungen.

In der betrieblichen Praxis gibt es viele Verfahren oder Vorgänge, bei denen organische Flüssigkeiten, wie beispielsweise Lösemittel, aus großen Tanks in Kanister, Fässer oder Intermediate Bulk Container (IBC) umgefüllt werden. Bei solchen Arbeiten lassen sich entsprechend dem „Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG) standardisierte Arbeitsverfahren einsetzen. Schutzleitfäden beschreiben dabei die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Damit lässt sich die Gefährdung der Beschäftigten vermeiden oder auf ein Minimum beschränken.

Im Rahmen des Projektes „Validierung von Schutzleitfäden für das Befüllen und Entleeren von Gebinden mit Flüssigkeiten“ führte die BAuA umfangreiche Arbeitsplatzmessungen durch. Auf Grundlage der Ergebnisse konnten für diese Tätigkeiten mehrere validierte Schutzleitfäden erstellt werden. Sie stellen für verschiedene technische Gestaltungen der Schutzmaßnahmen einen vergleichbaren Schutz der Beschäftigten sicher. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Verwendung einer gut angepassten und ausreichend dimensionierten Absaugung.

Um diese gute Arbeitspraxis auch bildlich darzustellen, entstanden insgesamt neun Videos. Sie veranschaulichen die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus verabschiedete der Ausschuss für Gefahrstoffe verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) als „Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis – Befüllen von Kanistern, Fässern und IBC mit organischen Flüssigkeiten“. Wer also diese standardisierten Arbeitsverfahren nutzt, erspart sich kosten- und zeitaufwändige Arbeitsplatzmessungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Zudem können die Videos für die Schulung und Unterweisung im Betrieb eingesetzt werden. Die Videos mit den Beispielen für die gute Arbeitspraxis beim Befüllen von Kanistern, Fässern und IBC mit organischen Flüssigkeiten gibt es ebenso wie die Schutzleitfäden auf der Website der BAuA unter dem nebenstehenden Link "News Website".

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