Abkommen zur nuklearen Sicherheit unterzeichnet
Deutschland und Belgien wollen Informationsaustausch über Atomkraftwerke verbessern
Hendricks: „Das Nuklearabkommen ist ein großer Erfolg, auch wenn es sicher nicht alle Wünsche und Erwartungen der grenznahen Gemeinden erfüllen kann. Das Abkommen ist keine Vereinbarung über die Stilllegung von Atomkraftwerken in Belgien. Es greift auch nicht in die nationalen Zuständigkeiten der Atomaufsicht ein. Aber: Das Abkommen bildet eine verlässliche Grundlage für eine offene und kritische Diskussion zwischen Deutschland und Belgien über zentrale Fragen der nuklearen Sicherheit. Seit heute hat unsere bilaterale Zusammenarbeit eine neue – rechtlich bindende – Qualität.“
Anlass für das Abkommen war insbesondere die Wiederinbetriebnahme der belgischen Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 Ende 2015. Dies hatte vor allem in der grenznahen Region, aber auch darüber hinaus für Unruhe gesorgt. Daraufhin hatte Hendricks mit Nachdruck bei den belgischen Kollegen für einen besseren, intensiveren Informationsaustausch geworben und eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung bei Laufzeitverlängerungen von Atomreaktoren verlangt.
Anfang Februar 2016 schließlich hatte die Bundesumweltministerin der belgischen Seite die Bildung einer gemeinsamen Atomkommission vorgeschlagen, wie es sie bereits mit anderen Nachbarstaaten gibt, etwa mit Frankreich, der Schweiz und Tschechien. Die deutsch-belgische Expertenkommission wird erstmals im Jahr 2017 tagen. Die Planungen für das erste Treffen haben bereits begonnen.
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