Kumulative Bewertung von Pflanzenschutzmitteln
BfR-Konzept wird Bestandteil der Zulassung
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Moderne Pflanzenschutzmittelwirkstoffe zeichnen sich durch eine gezielte Wirkung auf bestimmte Schaderreger aus. Stoffe früherer Generationen wirkten häufig breiter und waren damit reicher an Nebenwirkungen. Der wechselnde Einsatz von Wirkstoffen mit unterschiedlichen Wirkmechanismen ist erforderlich, um Resistenzen bei den Schaderregern vorzubeugen, da diese sonst auf Dauer nicht bekämpft werden können. Der Einsatz von sogenannten Breitbandwirkstoffen hat deshalb in den letzten Jahren deutlich abgenommen, der von gezielt wirkenden Pflanzenschutzmitteln hat zugenommen. Dieser Trend hat zur Folge, dass je nach Befallsituation viele unterschiedliche Pflanzenschutzmittel angewendet werden, von denen Rückstände im Erntegut verbleiben können. Als Resultat sachgerechter und bedarfsorientierter Pflanzenschutzmittelanwendungen können somit Mehrfachrückstände auftreten.
Das BfR hat ein Konzept zur Einbindung der kumulativen Risikobewertung in die verschiedenen Verfahren der zonalen Zulassung entwickelt. Das Konzept baut auf den bisherigen Arbeiten der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA), der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (für Biozide) und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (Joint Research Centre, JRC) auf und berücksichtigt aktuelle internationale Entwicklungen, die auch in einem europäischen Forschungsprojekt zusammengetragen und diskutiert wurden. Es berührt die Bewertungsbereiche Anwendungs- und Verbrauchersicherheit. Im Rahmen von Wirkstoffprüfungen und Zulassungsverfahren soll das Zusammenwirken verschiedener Stoffe („kumulative Wirkungen“) berücksichtigt werden. Das Konzept ist geeignet, die Anwenderexposition oder die akute Exposition von Verbrauchern kumulativ zu bewerten, da in einem Pflanzenschutzmittel oder einer beantragten Tankmischung enthaltene Wirkstoffe gemeinsam betrachtet werden.
Auch bei der Bewertung auf EU-Ebene wird der Aspekt der kumulativen Wirkungen berücksichtigt. Ist Deutschland bewertender Mitgliedstaat, erhalten die anderen Mitgliedstaaten die Gelegenheit, die vorgenommene kumulative Bewertung kritisch zu kommentieren. Auch als beteiligter Mitgliedstaat wird Deutschland im Rahmen der Kommentierung die Bewertung des kumulativen Risikos berücksichtigen, so dass ein fachlicher Austausch zwischen den Mitgliedstaaten gegeben ist.
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