Erste OECD Prüfrichtlinie zur Untersuchung von Nanomaterialien

Zentraler Baustein für die Anforderungen zur Umweltrisikobewertung von Nanomaterialien

13.10.2017 - Deutschland

Mit der Prüfrichtlinie OECD 318 ist die überhaupt erste standardisierte Prüfmethode speziell für Nanomaterialien durch die OECD verabschiedet worden. Sie ist ein wichtiger Baustein für die Anpassung der nanospezifischen Anforderungen bei der Umweltrisikobewertung im Rahmen der Regulierungen zur Chemikaliensicherheit.

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Nanostrukturen sind mehr als 1.000-mal kleiner als der Durchmesser eines Menschenhaares.

Durch die Prüfrichtlinie steht nun eine standardisierte Methode zur Bestimmung der Dispersionsstabilität von Nanomaterialien in wässrigen Medien in Abhängigkeit von Umweltbedingungen zur Verfügung. Die Notwendigkeit für eine solche Prüfrichtlinie für die Umweltrisikobewertung von Nanomaterialien basiert auf Empfehlungen von OECD-Experten. Denn die Dispersionsstabilität beeinflusst Mobilität und Verfügbarkeit von Nanomaterialien in der Umwelt. Zur Beschreibung dieser Eigenschaft gab es bislang keine OECD-Prüfrichtlinie. Die Daten, die jetzt anhand dieser Prüfrichtlinie erhoben werden können, dienen somit als wesentliche Basis für weiterführende Prüfstrategien zum Umweltverhalten und -exposition von Nanomaterialien.

Neben der Löslichkeitsrate ist die Dispersionsstabilität in wässrigen Medien ein grundlegender Parameter, der im Rahmen einer sachgerechten Regulierung von Nanomaterialien berücksichtigt werden sollte. So fordert Deutschland bei den Diskussionen zur nanospezifischen Anpassung der Europäischen Chemikalienverordnung REACH, dies als Informationsanforderung aufzunehmen.

Die OECD Prüfrichtlinien zur Prüfung von Chemikalien umfassen eine Reihe standardisierter, international harmonisierter und akzeptierter Prüfmethoden und Leitfäden, anhand derer Chemikalien charakterisiert und potentiell schädigendes Verhalten und Wirkung auf Mensch und Umwelt untersucht werden können. Diese Prüfrichtlinien wurden vorrangig für wasserlösliche, organische Chemikalien entwickelt. Das Verhalten von Nanomaterialien in der Umwelt und im Menschen unterscheidet sich aber deutlich von dem dieser Chemikalien, so das zwar anerkannt wird, dass die bestehenden OECD Prüfrichtlinien im Allgemeinen auch für Nanomaterialien anwendbar sind, dennoch aber Anpassungs- und Ergänzungsbedarf besteht.

Die jetzt verabschiedete Prüfrichtlinie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes und unter Förderung des Bundesministeriums für Umwelt,  Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom Department für Umweltgeowissenschaften der Universität Wien entwickelt.

 

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