Rote Zahlen bei Celanese durch illegale Praktiken von Hoechst

30.10.2003

Kronberg (dpa) - Celanese ist wegen illegaler Praktiken des Vorgängerunternehmens Hoechst im 3. Quartal 2003 in die roten Zahlen gerutscht. Der Chemiekonzern meldete am Donnerstag in Kronberg bei Frankfurt einen Fehlbetrag vor Steuern von 46 Millionen Euro. Im 2. Vierteljahr hatte es 146 Millionen Euro Gewinn gegeben. Die EU- Kommission hatte eine Kartellstrafe von 99 Millionen Euro gegen den einstigen Chemieriesen Hoechst verhängt.

Auch das Betriebsergebnis im Gesamtjahr 2003 werde dadurch beeinträchtigt und schlechter als im Vorjahr ausfallen, kündigte der Celanese-Vorstand an. «Das 3. Quartal ist durch Faktoren belastet, die zurückreichen in die Zeit vor der Abspaltung von Celanese», sagte der Vorstandsvorsitzende Claudio Sonder. Der Umsatz blieb mit 1,07 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorquartal nahezu unverändert und lag drei Prozent höher als im Vorjahr.

Die EU-Kommission hatte gegen Hoechst und vier japanische Hersteller von Konservierungsmitteln ein Bußgeld von insgesamt 138 Millionen Euro verhängt. Die Preisabsprachen zwischen 1979 und 1996 haben nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter die Verbraucher mit überhöhten Preisen bezahlen müssen.

Da Celanese zuvor für die Strafzahlung nur 25 Millionen Euro Rückstellungen gebildet hatte, entstanden im 3. Vierteljahr Aufwendungen von 74 Millionen Euro. Zudem belasteten Beteiligungsprogramme für leitende Mitarbeiter, die im Zeitraum Juli bis September Aufwendungen von 33 Millionen Euro verursachten.

Neben der EU-Strafe werden nach Darstellung von Celanese aber auch die teilweise schwache Nachfrage, die hohen Rohstoff- und Energiekosten und der starke Euro das Ergebnis 2003 drücken. Einen Ausblick für 2004 gab der Vorstand nicht, da die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft nur schwer einzuschätzen sei.

Celanese war 1999 aus einem Großteil der Chemiegeschäfte von Hoechst gegründet worden. Danach verschmolzen Hoechst und Rhone- Poulenc zu Aventis. Mit der Abspaltung übernahm Celanese auch die Verpflichtungen aus möglichen Kartellverfahren. Dafür sicherte Hoechst zwar eine 80-prozentige Entschädigung zu. Diese geht jedoch nach den Regeln der US-Bilanzierung nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung des Kronberger Unternehmens ein, sondern wird als Kapitalerhöhung verbucht.

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