Lenzing AG verklagt Zimmer AG wegen Patentverletzung
Das Patent EP 0 584 318 betrifft eines der Kernstücke der sogenannten "Lyocell"-Technologie, einem neuartigen Verfahren zur Herstellung von Cellulosefasern: die Kühlung der geformten Cellulose durch einen Gasstrom unmittelbar nach dem Formen.
Die Lenzing AG betreibt in Heiligenkreuz (Österreich) eine kommerzielle Anlage zur Herstellung solcher Fasern, die Zimmer AG lässt in Rudolstadt (Deutschland) durch ihre Tochtergesellschaft, die Alceru-Schwarza GmbH, ebenfalls eine Produktionsanlage betreiben und bietet die Planung und Errichtung von Lyocell-Produktionsanlagen an.
Zahlreiche Patente der Lenzing AG schützen das Lyocell-Verfahren. Nach Ansicht der Lenzing AG ist es unmöglich, dieses Verfahren zu betreiben, ohne in eines der von Lenzing gehaltenen Patente einzugreifen. Dies trifft insbesondere für jenes Patent zu, welches Gegenstand der nun von Lenzing eingereichten Klage ist.
"Wir sind fest entschlossen, unseren durch Patente geschützten Vorsprung in der Lyocell-Technologie zu verteidigen", so der Vorstandsvorsitzende der Lenzing AG, Thomas Fahnemann. "Und wir sind überzeugt, dass wir aufgrund unserer Patentposition die Lyocell-Aktivitäten der Zimmer AG in Deutschland und auch in anderen Patentländern untersagen können."
Im Vorfeld der Klageerhebung hat die Zimmer AG die Benutzung des Patents der Lenzing AG bestritten und behauptet, eine eigene Technologie zu benutzen. Jetzt werden die Gerichte zu entscheiden haben.
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