Weltweites Verbot der zwölf gefährlichsten Chemikalien tritt in Kraft
Die POP-Konvention (persistent organic pollutants - POPs) sieht ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von 12 der gefährlichsten Chemikalien vor. Dazu zählen 8 Pflanzenschutzmittel wie DDT sowie Dioxine, Furane, polychlorierte Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol. Diese Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihre Eigenschaft, sich in der Umwelt und der Nahrungskette anzureichern, aus. DDT darf auch künftig in begrenztem Umfang zur Bekämpfung der Malariamücke eingesetzt werden, da wirksame und bezahlbare Ersatzstoffe nicht in allen Ländern zur Verfügung stehen. Das Übereinkommen war im Mai 2001 in Stockholm unterzeichnet und im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ausgehandelt worden.
Die Bundesregierung unterstützt die Bewerbung der Bundesstadt Bonn als künftigen Sitz des Sekretariats der POPs-Konvention. "Das Sekretariat der POPs-Konvention wäre in Bonn im neuen UN-Campus, dem ehemaligemBundeshausbereich, am richtigen Platz", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Um das POPs-Sekretariat bewerben sich neben Deutschland auch die Schweiz und Italien. Alle drei Staaten bewerben sich ebenfalls um dieAnsiedlung des Sekretariat des Rotterdamer Übereinkommens (PIC). Eine Zusammenführung der beiden Chemikaliensekretariate an den Standort Bonn würde aus deutscher Sicht erheblich zur Effizienz der inhaltlichen Arbeit beitragen, zumal das PIC-Interimsekretariat zur Zeit auf die zwei Standorte Genf und Rom verteilt ist. Die Ansiedlung der beiden Sekretariate wäre ein wichtiger Impuls für die von der Bundesregierung beabsichtigte Entwicklung der Bundesstadt Bonn zu einem Standort internationaler Organisationen in den Bereichen Umwelt, Entwicklung und Gesundheit.
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