Bestimmung des Gehaltes an Kohlenwasserstoffen in Abfällen - LAGA KW/04
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) veröffentlicht neue Richtlinie im Vorgriff auf eine Aktualisierung durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber
Mineralölkohlenwasserstoffe stellen aufgrund ihrer vielfältigen Verwendung und den damit verbundenen Kontaminationsmöglichkeiten einen gängigen Überwachungsparameter dar. Als Beispiele für ölverunreinigte Abfälle sind Bodenmaterial, Bohrschlämme, Baggergut, Bearbeitungsschlämme, Metallspäne, Öl- und Benzinabscheiderinhalte sowie Tankreinigungsrückstände zu nennen. Da neben den mineralölbürtigen Kohlenwasserstoffen auch andere, z.B. biogene Kohlenwasserstoffe analytisch miterfasst werden, wird im weiteren Verlauf allgemeiner von Kohlenwasserstoffen (KW) gesprochen.
Der Gehalt von Kohlenwasserstoffen (KW) in festen Abfällen wurde bislang mit einem infrarotspektrometrischen Verfahren (IR-Verfahren) gemäß LAGA KW/85 (Stand: 03/93) bzw. analog DIN 38409 H18 (Stand: 02/81) untersucht/überwacht. Das bisherige Verfahren deckte die große stoffliche Bandbreite nur summarisch ab (leicht- und schwerflüchtige Mineralölprodukte), war allerdings unkompliziert in der Handhabung und zeichnete sich durch kurze Analysenzeiten aus. Die Untersuchungsergebnisse basierten auf empirisch gewichteten Extinktionskoeffizienten. Voraussetzung für die Bestimmung der Kohlenwasserstoffe mittels Infrarotspektroskopie ist die Extraktion der Kohlenwasserstoffe aus der Probe mit 1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan (F113).
Die Palette der MKW reicht von leichtflüchtigen und gut abbaubaren Benzinkohlenwasserstoffen bis zu den schwerlöslichen, schwerflüchtigen und schwer abbaubaren hochmolekularen Verbindungen aus Schmierfetten und -ölen. Gemäß Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2037 / 2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.6.2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, ist die Verwendung von vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind »wesentliche Verwendungszwecke« , zu denen auch die Laboranwendungen zählen. Diese grundsätzliche Ausnahme gilt jedoch nicht für die Bestimmung von Öl, Fett und Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) in Wasser. Das im Wasserbereich verwendete Verfahren H18 wurde daher im April 2001 aus den DEV zurückgezogen. Die Anwendung von R113 zur Bestimmung des Gehaltes von Mineralkohlenwasserstoffen in Böden und Abfällen ist im Montrealer Protokoll nicht explizit geregelt. Die LAGAVollversammlung hat jedoch auf ihrer 78. Sitzung das KW/85-Verfahren, das auf dem Verfahren nach DEV H18 beruht, zurückgezogen. Es war daher erforderlich, ein neues Verfahren für die Bestimmung von Kohlenwasserstoffen in Abfällen festzulegen.
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