Europäische Kartellbehörde genehmigt BASF die vorgeschlagene Akquisition von Engelhard
Der vorgeschlagenen Akquisition von Engelhard stehen damit keine Hindernisse des U.S. und des Europäischen Fusionskontrollrechts mehr entgegen. Am 6. Februar 2006 ist die für den Erwerb der Aktien von Engelhard durch BASF nach den Bestimmungen des U.S. Fusionskontrollrechts geltende Wartefrist abgelaufen.
BASF hat zudem weitere fusionskontrollrechtliche Anmeldungen in einer Reihe anderer Länder, in denen der Erwerb genehmigt werden muss, bei den zuständigen Behörden eingereicht. BASF geht derzeit davon aus, dass die beantragten Genehmigungen innerhalb des nächsten Monats erteilt werden und dann eine wesentliche Bedingung des Übernahmeangebots erfüllt sein wird.
BASF beabsichtigt zur Zeit, von den Engelhard-Aktionären Vollmachten zur Stimmabgabe in der ordentlichen Hauptversammlung 2006 von Engelhard einzuholen (Proxy Solicitation), um die in dem bei der US Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereichten vorläufigen Proxy Statement (Preliminary Proxy Statement on Form 14A) benannten, von BASF nominierten Kandidaten in das Board of Directors von Engelhard zu wählen, sowie über alle anderen in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellten Angelegenheiten abzustimmen.
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