Krebserregende Wirkung von eingeatmetem Formaldehyd hinreichend belegt
BfR stellt Ergebnisse wissenschaftlicher Bewertung vor und empfiehlt neue Einstufung
Ergebnisse aus Tierversuchen ließen eine krebsauslösende Wirkung beim Menschen vermuten, in zahlreichen epidemiologischen Studien konnte aber kein erhöhtes Krebsrisiko nachgewiesen werden. Formaldehyd wurde deshalb als Substanz mit "begründetem Verdacht auf ein krebserzeugendes Potenzial" eingestuft. Neuere, sehr umfangreiche Studien an Arbeitnehmern in den USA belegen nun aber eine expositionsabhängig erhöhte Sterberate durch Tumore im Nasenrachenraum. Spontan und mit Ausnahme bestimmter berufsbedingter Expositionen treten solche Tumore beim Menschen nur selten auf. Nach einer Neubewertung schlug die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (International Agency on Research of Cancer, IARC) deshalb vor zwei Jahren eine Einstufung von Formaldehyd als Humankanzerogen vor; die Begründung steht noch aus.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Studienergebnisse zum Anlass genommen, die krebsauslösenden Risiken von Formaldehyd neu zu bewerten und dazu unter anderem ein Gutachten beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg in Auftrag gegeben. In Übereinstimmung mit dem Gutachten kommt das Institut zu dem Schluss, dass die Substanz beim Menschen Krebs auslösen kann, wenn sie eingeatmet wird, und schlägt eine entsprechende Einstufung vor. Diese Einschätzung teilt die für die Bewertung des chemischen Altstoffs zuständige Behörde in Frankreich.
Die krebsauslösende Wirkung von Formaldehyd geht mit einer Veränderung der Erbinformation einher. In der Vergangenheit wurde bei der Bewertung solcher Substanzen ein "vereinfachter Ansatz" zugrunde gelegt: Jede Menge wurde als schädlich angesehen und kein Schwellenwert abgeleitet. Bei der vorliegenden Bewertung hat das BfR nun erstmals einen neuen konzeptionellen Ansatz gewählt, der eine differenziertere Betrachtung erlaubt: Der krebsauslösenden Wirkung von Formaldehyd liegen nämlich zwei biologische Mechanismen zugrunde: die zellschädigende Wirkung, auf die der Körper mit einer Zellwucherung reagiert, und die Veränderung der Erbinformation. Beide Mechanismen werden oberhalb einer bestimmten Menge gemeinsam wirksam. Auf der Basis von Daten, die am Tier und am Menschen erhoben wurden, hat das BfR deshalb unter Zugrundelegung der beiden Wirkmechanismen einen so genannten "safe level" abgeleitet. Dieser liegt bei 0,124 Milligramm pro Kubikmeter Raumluft. Eine Luftkonzentration bis zu diesem Wert wird als eine Konzentration angesehen, bei der und unterhalb derer ein erhöhtes Risiko über dem Hintergrundrisiko praktisch nicht mehr zu erwarten ist. Bei wiederholter, deutlicher Überschreitung dieses Wertes können dagegen gesundheitliche Risiken bestehen.
Über die endgültige Einstufung von Formaldehyd entscheidet die Europäische Kommission. Sollte die EU dem Vorschlag Frankreichs und der Bewertung des BfR folgen, könnte sich dies auf die Verwendung der Substanz in verbrauchernahen Produkten auswirken.
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