Strenge Richtlinien für chemische Publikationen in Europa
Herausgeber und Redaktionen sind aufgrund der EuCheMS-Guidelines angehalten, schnellstmöglich eine wissenschaftliche Begutachtung des Inhalts des eingereichten wissenschaftlichen Manuskripts einzuleiten. Dies muss absolut vertraulich geschehen. Für eine Annahme oder Ablehnung des Manuskripts entscheiden dessen wissenschaftliche Bedeutung, Originalität, Klarheit und Relevanz in Bezug auf die Zeitschrift.
Alle Autoren müssen aber die öffentliche Verantwortung für den Inhalt ihrer Arbeit übernehmen. Sie müssen die von ihnen veröffentlichten Daten und Fakten ehrlich erarbeitet und interpretiert haben. Die Leser der Publikation müssen sichergehen können, dass keine erfundenen Daten, wissenschaftliche Plagiate oder wissentlich falsche Schlussfolgerungen in der Veröffentlichung vorliegen. Der Autor hat korrekt Quellen, Referenzen und Zitate zu nennen. Das Copyright muss beachtet werden.
Die Gutachter sind zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet. Sie müssen das Manuskript zügig prüfen und dabei absolut objektiv sein. Bei Interessenskonflikten und guten persönlichen Kontakten zum Autor ist das Manuskript unverzüglich der Redaktion zurückzuschicken Das gilt auch, wenn der Gutachter eine Ähnlichkeit mit bereits veröffentlichten Daten entdeckt.
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