Strenge Richtlinien für chemische Publikationen in Europa

12.06.2006

EuCheMS, die European Association of Chemical and Molecular Sciences, hat jetzt "Ethical Guidelines for Publication in Journals and Reviews" herausgegeben. Mit diesen Richtlinien wird an Herausgeber und Redaktionen, Autoren und Gutachter appelliert, sich ihrer Verantwortung gegenüber der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Öffentlichkeit bewusst zu sein. "Werden diese ethischen Richtlinien verletzt, kann das insbesondere für den Autor schwerwiegende Folgen mit Blick auf dessen wissenschaftliche Karriere haben", sagte der Geschäftsführer der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), Professor Dr. Wolfram Koch. "Es ist nicht nur so, dass der betroffene Verlag weitere Veröffentlichungen eines Autors ablehnen wird, wenn dieser wissentlich falsche Aussagen getroffen hat. Der Verlag kann nun auch solche unredlichen Machenschaften publik machen."

Herausgeber und Redaktionen sind aufgrund der EuCheMS-Guidelines angehalten, schnellstmöglich eine wissenschaftliche Begutachtung des Inhalts des eingereichten wissenschaftlichen Manuskripts einzuleiten. Dies muss absolut vertraulich geschehen. Für eine Annahme oder Ablehnung des Manuskripts entscheiden dessen wissenschaftliche Bedeutung, Originalität, Klarheit und Relevanz in Bezug auf die Zeitschrift.

Alle Autoren müssen aber die öffentliche Verantwortung für den Inhalt ihrer Arbeit übernehmen. Sie müssen die von ihnen veröffentlichten Daten und Fakten ehrlich erarbeitet und interpretiert haben. Die Leser der Publikation müssen sichergehen können, dass keine erfundenen Daten, wissenschaftliche Plagiate oder wissentlich falsche Schlussfolgerungen in der Veröffentlichung vorliegen. Der Autor hat korrekt Quellen, Referenzen und Zitate zu nennen. Das Copyright muss beachtet werden.

Die Gutachter sind zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet. Sie müssen das Manuskript zügig prüfen und dabei absolut objektiv sein. Bei Interessenskonflikten und guten persönlichen Kontakten zum Autor ist das Manuskript unverzüglich der Redaktion zurückzuschicken Das gilt auch, wenn der Gutachter eine Ähnlichkeit mit bereits veröffentlichten Daten entdeckt.

Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze

Meistgelesene News

Weitere News von unseren anderen Portalen

So nah, da werden
selbst Moleküle rot...