EU Biozid-Richtlinie: Aus für Naturstoffe zur Schädlingsbekämpfung

04.07.2006

Ausgerechnet beliebte Naturstoffe wie Pyrethrum, Lavendelextrakt und Teebaumöl werden wohl von der Palette der in Europa zugelassenen Schädlingsbekämpfungsmittel verschwinden. Dasselbe gilt für Rapsöl, Leinöl, Ameisensäure und Kaliseife. Diese Substanzen finden sich auf einer Liste von mehr als 100 Wirkstoffen, die die EU-Kommission in diesen Tagen vorgelegt hat. Für sie hat sich bislang kein Unternehmen gefunden, das ihre Zulassung nach der Europäischen Biozid-Richtlinie betreiben will.

"Die Biozidgesetzgebung sollte dazu führen, dass risikoreichere durch risikoärmere Stoffe abgelöst werden. Die Anforderungen wurden allerdings so hoch geschraubt, dass im Endeffekt nur die profitabelsten übrig bleiben", erklärt dazu die Biozid-Expertin des IVA, Regina Fischer.

Naturstoffe werden meist in kleinen Mengen verarbeitet und überwiegend von mittelständischen Betrieben. Diese schrecken vor dem hohen finanziellen Aufwand des Zulassungsverfahrens zurück, weil absehbar ist, dass sie die Ausgaben nicht wieder erwirtschaften können. Denn für Naturstoffe müssen Eigenschaften und mögliche Nebenwirkungen auf Mensch und Umwelt genauso gründlich erfasst werden wie für synthetische Substanzen. Für ein komplettes Datenpaket sind Kosten von mehreren Millionen Euro anzusetzen. Für die Bearbeitung des Dossiers durch die Behörden werden zusätzlich Gebühren von mehr als 100.000 Euro fällig.

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