Recht auf Wissen
Union der deutschen Akademien der Wissenschaften tritt "Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" bei
Um den freien Zugang zu den im Akademienprogramm erarbeiteten Grundlagenwerken zu sichern und die Interessen der Forschung im Publikationswesen zu wahren, ist die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften der sogenannten "Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" beigetreten. Sie betont, dass es für Bildung und Wissenschaft immer wichtiger werde, Wissen und Information auch auf elektronischem Wege zu verbreiten und zu erschließen. In einem fortlaufenden kommunikativen Prozess nutzten Forscher den Stand des bisherigen Wissens und bauten darauf auf. Dieser offene Austausch von Erkenntnissen dürfe laut der "Göttinger Erklärung" nicht durch restriktive Regelungen im Urheberrecht behindert werden, da die Leistungsfähigkeit der Wissenschaft direkt davon betroffen wäre.
Dennoch müsse der freie Zugang zu Information und Wissen nicht vergütungsfrei sein. Es gelte vielmehr, faire gesetzliche Bedingungen zu finden, so dass die Nutzung von geschützten Werken angemessen vergütet, aber gleichzeitig deren Zugänglichkeit für Zwecke der Bildung und der Wissenschaft gewahrt werde.
Außerdem wurde Professor Dr. Gerald Spindler von der Akademienunion zu ihrem Urheberrechtsbeauftragten ernannt. Er wird sich im Namen der Mitgliedsakademien dafür einsetzen, dass bei der geplanten Novelle des Urheberrechts ihre Bedenken berücksichtigt werden. Dabei geht es den Akademien vor allem um § 137l UrhG-E. Die hier geplante Rechtsübertragungsfiktion hätte zur Folge, dass bislang unbekannte Nutzungsrechte automatisch den Verlagen zufallen würden, ohne dass die Interessen der Urheber und der intermediären Wissenschaftsorganisationen hinreichend beachtet würden.
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