Praktische Anwendung der neuen BetrSichV auf Chemische Anlagen

27.03.2007

Aufgrund der seit 2002/2003 u.a. auch für Arbeitsmittel in Chemischen Anlagen rechtsgültigen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss an bereits ausgelieferten Komponenten, wie z.B. Rührern, Mischern, Behältern, bis hin zu ganzen Anlagenteilen bzw. kompletten verfahrenstechnischen Anlagen der Betreiber bzw. der Benutzer seine betriebliche Sorgfaltspflicht wahren, und zwar im Rahmen der darin in der BetrSichV) aufgeführten, einzuhaltenden Bestimmungen. Von daher hat sich der Betreiber insbesondere an den § 10 (1) zu halten, welcher besagt, dass jene Arbeitsmittel, wie Werkzeuge, Maschinen, Teilanlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen, und damit vom Zusammenbau abhängt, von einer Befähigten Person (also von einem Sachkundigen) zu prüfen sind und dass erst nach dieser Prüfung eine Freigabe des betreffenden Arbeitsmittels erfolgen kann (§ 11), insbesondere nach Instandsetzungsarbeiten. Für alle Komponenten und Anlagenteile sind Prüffristen aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen festzulegen.

Das Haus der Technik in Essen bietet dazu am 03.-04. Mai 2007 ein Seminar "Praktische Anwendung der neuen BetrSichV auf Chemische Anlagen" an. Es wird der Anwendungsbereich der BetrSichV auf verschiedene Arbeitsmittel und verfahrenstechnischen Komponenten im Bereich der Chemischen Anlagen dargestellt. Das Anforderungsprofil der Befähigten Person dafür erarbeitet. Der Prüfumfang, die Prüftiefe und die Prüffristen sämtlicher Arbeitsmittel werden vorgestellt. Es erfolgt eine klare Abgrenzung zu den überwachungsbedürftigen Komponenten und Anlagenteilen. Die Vorgehensweise bei der Prüfung von Altanlagen, sowie deren Bestandsschutz, wird erörtert. Es wird klar herausgearbeitet, was eine wesentliche Veränderung und was (nur) eine Änderung an einer Anlage bzw. in einer Prozessführung ist, mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Die Schnittstelle zwischen Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen wird klar definiert. Der Einfluss eines Eigenumbaus (Eigenhersteller) auf die Konformität der Anlage wird ausführlich herausgestellt. Es wird auf das Vertragsverhältnis mit Subunternehmern eingegangen. Auch der Versicherungsschutz (Haftung) wird ausführlich besprochen.

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