REACH: Aufruf zur Vorregistrierung aller chemischen Stoffe bis 1. Dezember 2008

16.04.2008

Rund 30 000 derzeit verwendete Chemikalien (z. B. Säuren, Metalle, Lösungsmittel, Tenside, Kleber) müssen zwischen dem 1. Juni und dem 1. Dezember 2008 bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorregistriert werden. REACH, das neue europäische Chemikalienrecht, wird am 1. Juni wirksam, weshalb die Europäische Kommission und die Chemikalienagentur ECHA die Unternehmen nun nachdrücklich auf die Verpflichtungen hinweisen, die auf sie zukommen. Im Laufe des Jahres 2008 müssen Zehntausende von Herstellern oder Importeuren ihre chemischen Stoffe vorregistrieren lassen, damit sie diese ohne Unterbrechung weiter herstellen oder einführen dürfen. Schätzungen zufolge ist mit der Einreichung von über 180.000 Vorregistrierungsdossiers zu rechnen. Das Vorregistrierungsverfahren ermöglicht den Unternehmen, Daten über ihre Chemikalien auszutauschen, und trägt damit zu einer Erweiterung des Wissens über Chemikalien bei. Dies ist eine Voraussetzung für mehr Sicherheit in der Zukunft.

Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmens- und Industriepolitik, und Umweltkommissar Stavros Dimas erklärten gemeinsam: "REACH ist die weltweit strengste Chemikaliengesetzgebung. Durch REACH werden wir erheblich besser verstehen, wozu Chemikalien verwendet werden und wie sie sich sicher verwenden lassen, so dass wir die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser schützen können. Auf diese Weise leistet REACH einen unschätzbaren Beitrag zum sicheren Chemikalienmanagement in der Europäischen Union. In Kürze beginnt die entscheidende Phase: die Vorregistrierung. Deshalb fordern wir jeden Chemikalienhersteller und -importeur auf, diese Vorregistrierung möglichst rasch vornehmen zu lassen. Lassen Sie im eigenen Interesse auf keinen Fall die Frist bis 1. Dezember 2008 verstreichen."

Geert Dancet, Direktor der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA), betonte nachdrücklich: "Der Countdown für die Vorregistrierung chemischer Stoffe läuft. Die ECHA hat sich nach Kräften bemüht, leicht verständliche Leitlinien und Hilfsmittel bereitzustellen. Ihre mehrsprachige Website und die REACH-Helpdesks stehen bereit, um den Unternehmen bei der Online-Vorregistrierung Hilfestellung zu geben."

Grund für den Aufruf ist die Sorge, dass einigen Unternehmen immer noch nicht klar ist, welche Verpflichtungen auf sie zukommen, weil sie entweder noch nicht die Reichweite oder die besonderen Auflagen erkannt haben, oder weil sie glauben, dass REACH sie nicht betrifft, insbesondere wenn sie nicht der Chemiebranche angehören. Darum fordert die Kommission die Behörden der Mitgliedstaaten, die Industrie, Drittländer und andere Interessenträger dazu auf, ebenfalls alle betroffenen Unternehmen über ihre Verpflichtungen aufzuklären.

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