Bundesforschungsministerium für Neuheitsschonfrist im europäischen Patentrecht
Bulmahn: "Chancen für mehr Patente aus den Hochschulen müssen genutzt werden"
Anders als in den USA können Forscher in Europa ihre Erfindungen nicht patentieren lassen, wenn sie diese schon im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit publik gemacht haben. "Gerade im Bereich der Verwertung haben wir in Europa gegenüber den USA, wo es eine Neuheitsschonfrist gibt, einen großen Standortnachteil", warnte Bulmahn. Auch das europäische Patentrecht müsse den Wissenschaftlern künftig eine Frist gewähren, in der sie nach der ersten eigenen Veröffentlichung ihre Entdeckungen zum Patent anmelden können. Diese so genannte Neuheitsschonfrist könne bis zu einem Jahr betragen. "Die Einführung einer Neuheitsschonfrist in Europa kann die Anzahl der Patentanmeldungen erhöhen und damit auch die Chancen für eine wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen", unterstrich Bulmahn.
Bulmahn begründete ihren Vorstoß auch mit dem Ergebnis einer vom BMBF in Auftrag gegebenen Studie, "Zur Einführung der Neuheitsschonfrist im Patenrecht - ein USA-Deutschland-Vergleich bezogen auf den Hochschulbereich". Demnach kam diese Frist in den USA bei rund 20 Prozent der Patentanmeldungen aus dem Hochschulbereich zur Anwendung. Viele gewinnbringende Patente seien mit Hilfe der Neuheitsschonfrist angemeldet worden, schrieb Bulmahn. Ein gleicher Erfolg könne mit einer entsprechenden Regelung auch in Europa erzielt werden. Denn das Potenzial vieler Neuerungen sei oft erst abschätzbar, wenn Teile davon veröffentlicht worden seien.
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