Bayer MaterialScience bedauert Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Bayer MaterialScience bedauert den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) vom 26. Mai 2009, mit dem die Inbetriebnahme der Kohlenmonoxid-Fernleitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen vorläufig untersagt bleibt. Mit der aktuellen Entscheidung bleibt die aufschiebende Wirkung zweier Privatklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich des Betriebs der Leitung bestehen. Das Unternehmen hatte im März 2009 einen Eilantrag beim VG Düsseldorf gestellt mit dem Ziel, die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Bezug auf die Inbetriebnahme der Pipeline wiederherzustellen. Bayer MaterialScience wird den Gerichtsbeschluss eingehend prüfen.
Bayer MaterialScience ist weiterhin von der Sicherheit der Pipeline überzeugt. Das gilt insbesondere auch für die vom Verwaltungsgericht erwähnten Planänderungen hinsichtlich der Geo-Grid-Matten und Trassenwarnbänder sowie der Rohrwandstärke an besonderen Bauabschnitten. Das im Planfeststellungsbeschluss vom 14. Februar 2007 geforderte Sicherheitsniveau wird auch nach den Planänderungen erreicht.
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