Neue Grenzwerte für Fluorwasserstoff
Richtlinie VDI 2310 Blatt 3 (Entwurf): Maximale Immissions-Werte zum Schutz der Vegetation - Maximale Immissionskonzentrationen für Fluorwasserstoff
Mit dem Einhalten der Maximalen Immissions-Werte wird in der Regel ein Schutz der Vegetation in ihren ökonomischen Leistungen gegen Fluorwasserstoff als Einzelkomponente sichergestellt sein.
Beim Ermitteln und Bewerten der durch Fluorwasserstoff verursachten Wirkungen ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN von den verschiedenen Funktionen der Vegetation als Wirtschaftsobjekt in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau ausgegangen. Als Kriterien der Wirkung dienten außer sichtbaren Schädigungsmerkmalen die Auswirkungen auf die Wuchs- und Ertragsleistung sowie auf die Qualität der pflanzlichen Erzeugnisse.
Als Hauptquellen für fluorhaltige Luftverunreinigungen sind die Kohleverbrennung und die elektrolytischen Prozesse in der Aluminiumindustrie zu nennen. Weiterhin werden Fluorverbindungen durch Schmelz- und Brennprozesse beim Verarbeiten von Lehmen und Tonen sowie sonstigen Steinen und Erden frei, also z. B. aus Ziegeleien, außerdem bei der Produktion von Superphosphat-Düngemitteln aus Rohphosphaten. Außer Flusssäurefabriken können auch Emaillierwerke, Glashütten, Glasätzereien und Anlagen zur Uranaufbereitung Fluorverbindungen emittieren.
Unter den gas- und partikelförmig auftretenden fluorhaltigen Luftverunreinigungen haben die wasserlöslichen gasförmigen Verbindungen die stärkste phytotoxische Wirkung.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2310 Blatt 3 (Entwurf) ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN.
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