Gericht halbiert Bußgelder gegen Zementkartell
(dpa-AFX) Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die Rekord-Bußgelder gegen die deutsche Zementindustrie wegen illegaler Kartellabsprachen nahezu halbiert. Das Bundeskartellamt hatte 650 Millionen Euro Bußgelder gegen fünf Unternehmen beantragt, das Gericht hielt rund 330 Millionen Euro für berechtigt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag in Düsseldorf. Der Kartellsenat habe es zwar ebenfalls als erwiesen angesehen, dass die Unternehmen Marktabsprachen getroffen hätten, schätzte aber den Mehrerlös aus der Kartellbildung deutlich geringer ein.
Dem Urteil zufolge muss HeidelbergCement mit rund 170 Millionen Euro die mit Abstand höchste Buße zahlen, die Schwenk-Gruppe 70 Millionen, Dyckerhoff 50, Lafarge 24 und Holcim 14,6 Millionen Euro. Der Prozess hatte über ein halbes Jahr gedauert, an 36 Verhandlungstagen waren 40 Zeugen gehört worden.
HeidelbergCement konnte seine Strafe um 80 Millionen Euro reduzieren, Dyckerhoff um 45 Millionen. Eine Sprecherin der Dyckerhoff AG sagte, das Unternehmen werde das Urteil akzeptieren. Dagegen hatte HeidelbergCement bereits am Freitag angekündigt, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.
Das Kartellamt hatte 2003 wegen Gebietsabsprachen und anderer Wettbewerbsverstöße insgesamt 700 Millionen Euro Geldbußen verhängt. Das war laut Kartellamt die höchste bislang verhängte Summe. Die Readymix AG hatte mit den Wettbewerbshütern als eine Art "Kronzeuge" kooperiert und das vergleichsweise moderate Bußgeld akzeptiert.
Die Baustoffhersteller hatten laut Kartellamt jahrelang illegal Gebietsabsprachen und Lieferquoten vereinbart. Konkurrenten seien gemeinsam aus dem Markt gekauft worden. Mahl- und Zementwerke etwa in Ostdeutschland seien ebenfalls gemeinsam aufgekauft und stillgelegt worden. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter hatte das Kartell jahrzehntelang bestanden und den Wettbewerb in Deutschland fast völlig ausgeschaltet. Zementabnehmer und Verbraucher seien massiv geschädigt worden.
Nach gleichem Prinzip war mit billigen Zementimporten aus der Schweiz und dem Libanon verfahren worden: Entweder wurde der Zement gemeinsam vom Markt gekauft oder die Einfuhr auf andere Weise verhindert. Sogar ein Hafenterminal für den Zementumschlag in Berlin sei dem Kartell ein Dorn im Auge gewesen - und in bewährter Manier aufgekauft und stillgelegt worden.
Die Entscheidung der Bonner Aufsichtsbehörde war ursprünglich gegen acht Unternehmen ergangen. Zwei der Firmen - darunter die Readymix AG - entschlossen sich dazu, die Bescheide zu akzeptieren. Ein weiteres Verfahren wurde von dem Wettbewerbs-Prozess abgetrennt.
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