Honeywell-Kühlmittel: Zulassung durch Japanische Regulierungsbehörden
HFO-1234yf wurde durch das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW), das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) und das Umweltministerium (ME) gemäß dem Chemikaliengesetz geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfungen hat die japanische Regierung entschieden, dass das Kühlmittel ohne Mengen- oder Nutzungsbeschränkungen nach Japan importiert werden kann und dass keine besonderen Kontrollen oder Überwachungsmechanismen erforderlich sind.
„Diese Zulassung seitens der japanischen Regulierungsbehörden wird die weltweite Akzeptanz von HFO-1234yf beschleunigen und ist ein wichtiger Schritt bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch Klimaanlagen in Fahrzeugen“, sagt David Diggs, Global Business Director bei Honeywell Fluorine Products. „HFO-1234yf ist nahezu ein 1:1-Ersatz für das heutige Kältemittel und bietet bewährte Leistung unter allen Klimabedingungen.“
Das japanische Chemikaliengesetz schreibt eine Überprüfung neuer chemischer Substanzen vor, bevor sie in Japan produziert oder nach Japan importiert werden können.
Honeywell hat HFO-1234yf gemäß der EU-Direktive entwickelt, die besagt, dass alle Klimaanlagen in ab 2011 produzierten Fahrzeugen ein Treibhauspotenzial, kurz GWP (Global Warming Potential), von unter 150 aufweisen müssen. Gegenwärtig wird in Fahrzeugklimaanlagen HFC-134a verwendet, ein Kühlmittel mit einem GWP von 1300. HFO-1234yf weist ein GWP von lediglich 4 auf. Dieses neue Kühlmittel ist nur eines von mehreren Kühl- und Treibmitteln mit niedrigem Treibhauspotenzial, die zurzeit von Honeywell entwickelt werden.
HFO-1234yf wurde durch unabhängige Gruppen auf Sicherheit und Effizienz getestet, unter anderem im Rahmen des internationalen kooperativen Forschungsprogramms des SAE, zu dem auch führende Automobilhersteller gehören. Der SAE-Testgruppe zufolge „bietet das Kühlmittel HFO-1234yf überragende Umwelteigenschaften“ gegenüber CO2.
Weitere News aus dem Ressort Forschung & Entwicklung
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.