REACH: Öffentliche Kommentierung zu besorgniserregenden Stoffen eröffnet
Die REACH-Verordnung enthält weitreichende Elemente der Beteiligung und der Transparenz. „Diese Partizipation ist völlig neu in der Chemikalienpolitik und noch zu wenig bekannt“, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereiches Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt. „Bürgerinnen und Bürger können sich zum Verfahren informieren und sich daran beteiligen. Ich hoffe, dass diese Rechte nicht nur von der Industrie sondern auch von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden“.
Weitgehend unbekannt ist zudem: Mit REACH wurde ein Auskunftsrecht für Verbraucher eingeführt. Steinhäuser erläutert: „Sobald die europäischen Gremien entscheiden, besonders besorgniserregende Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen, können Bürgerinnen und Bürger vom Handel kostenfrei erfragen, ob diese Stoffe in Produkten mit mehr als 0,1 Prozent enthalten sind. Mit ihrem Kaufverhalten können die Konsumenten den Markt steuern. Dazu stellt ihnen das Umweltbundesamt eine Musteranfrage bereit.“
Die so genannte Kandidatenliste ist der erste Schritt zu einer europaweiten Regulierung. Für Stoffe aus dieser Liste kann die ECHA der Europäischen Kommission eine Zulassungspflicht vorschlagen. Damit wird die Verwendung der Chemikalie in der EU verboten. Nur einzelne, unersetzbare Verwendungen können auf Antrag weiter zugelassen werden. So möchte die EU besorgniserregende Stoffe durch weniger umwelt- und gesundheitsschädigende Chemikalien und Verfahren ersetzen.
Acht der 15 Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe kommen von den deutschen Behörden. Das Umweltbundesamt benannte fünf Anthracenöle. Diese Öle enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die in der Umwelt kaum abgebaut werden, sich in den Nahrungsketten anreichern können und als krebserzeugende Stoffe giftig sind.
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