EU-Gericht ermäßigt Geldbuße für Hoechst

01.10.2009 - Luxemburg

(dpa) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Kartellstrafe gegen die Hoechst AG um zehn Prozent oder 7,4 Millionen Euro herabgesetzt. Das Gericht erster Instanz entschied am Mittwoch in Luxemburg, diese Ermäßigung sei durch die Tatsache gerechtfertigt, dass Hoechst die Kartell-Beschuldigungen der EU-Kommission nicht bestritten habe. Hoechst muss nun statt der ursprünglich verhängten 74,03 nur 66,63 Millionen Euro Strafe zahlen.

Die Geldstrafen gegen die anderen Mitglieder eines Kartells für Monochloressigsäure (Arkema SA, AkzoNobel) wurden jedoch aufrechterhalten. Insgesamt hatte die EU-Kommission im Januar 2005 gegen die Unternehmen Geldstrafe in Höhe von 216,9 Millionen Euro verhängt. Sie hatte festgestellt, dass die Firmen sich zwischen 1984 und 1999 über Marktanteile und Quoten auf dem Markt verständigt hatten. Monochloressigsäure wird vor allem für Reinigungsmittel, Klebstoffe, Arzneimittel und Kosmetika verwendet.

Die Richter entschieden, Hoechst habe der Kommission zwar nicht durch Bereitstellung von Beweisen geholfen, weil ihr diese nicht zur Verfügung standen. Das Unternehmen habe aber dadurch, dass es die Vorwürfe eingeräumt habe, die für eine Reduzierung der Buße nötige Zusammenarbeit mit den Ermittlern gezeigt.

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