REACH Info 6 befasst sich mit Erzeugnissen
Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler
Bei Erzeugnissen ist laut REACH-Verordnung die äußere Form entscheidend für die Funktion. Die chemische Zusammensetzung des Gegenstandes spielt hingegen nur eine untergeordnete Rolle. So kann ein Tisch aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen. REACH definiert ihn als Erzeugnis, weil die Funktion des Tisches nicht durch die Materialien, sondern durch Form, Oberfläche und Gestalt bestimmt wird. Entsprechend fallen Gegenstände wie Computer, Autoreifen oder Verpackungen in die Kategorie Erzeugnisse. Salze, Sand, Seife oder auch Schweißdraht behandelt REACH hingegen als Stoffe oder Gemische, da ihre Funktion im Wesentlichen von der chemischen Zusammensetzung abhängt. Bereits jetzt wird deutlich, dass es durchaus Grenzbereiche der Zuordnung gibt. Durch anschauliche Beispiele bringt REACH-Info 6 einen Überblick ins System der Zuordnung.
Erzeugnisse müssen zwar unter REACH nicht registriert werden, dennoch können auch auf Produzenten, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen Verpflichtungen zukommen. Insbesondere dann, wenn die Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Dazu gehören beispielsweise Stoffe, die das Erbgut verändern können oder lange in der Umwelt bleiben. Diese Stoffe werden in einer gesonderten Liste aufgeführt. Wenn die Erzeugnisse eines Produzenten oder Importeurs mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes enthalten und zudem die Gesamtmenge des Stoffes die Schwelle von einer Tonne pro Jahr überschreitet, muss der Lieferant seine Abnehmer über diese Stoffe unterrichten. Zudem hat der Verbraucher das Recht, Informationen über solche Stoffe in Erzeugnissen beim Lieferanten einzuholen. Befragte Händler müssen dann Auskunft darüber geben, ob Produkte wie Möbelstücke, eine Luftmatratze oder ein Kinderspielzeug besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
Meistgelesene News
Weiterführender Link
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.